Kehrtwende - Keine Einbahnstraßenregelung ab 24. März 2025
Die Straßenbehörde aus Wolfenbüttel muss zurückrudern! Entgegen der Ankündigung vom 18. März 2025 wird ab Montag, den 24. März 2025 KEINE Teilsperrung der L289 zwischen Westerbeck und der B188 mittels einer Einbahnstraßenregelung erfolgen. Insbesondere die VLG hatte gegen die Teilsperrung ihr Veto eingelegt. Zu groß sind die Auswirkungen auf den ÖPNV außerhalb der Schulferien. Dieser peinliche Vorgang ist ein Beweis dafür, wie schlecht die Kommunikation und Abstimmung seitens der Behörde verläuft.
Zwar werden die Bauarbeiten in der nächsten Woche tatsächlich beginnen, aber es erfolgt eine kurzstreckige Vorbeiführung an der Baustelle mittels einer mobilen Absperrung und zusätzlich einer Bedarfsampel nur im Kurvenbereich direkt an der Einmündung zur B188. Dadurch hat die zusätzliche Baustelle keine Auswirkungen mehr auf den Verkehrsfluss in Westerbeck selbst.
Vermutlich nur in den Osterferien, also für zwei Wochen, kommt dann die Einbahnstraßenregelung zum tragen. Dann könnte vermutlich auch bereits die Ampelanlage in der Westerbecker Ortsmitte abgeschaltet sein.

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