Montag, 16. Juni 25
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Kehrt­wende - Keine Ein­bahn­stra­ßen­re­ge­lung ab 24. März 2025

Die Stra­ßen­be­hörde aus Wol­fen­büt­tel muss zurück­ru­dern! Ent­ge­gen der Ankün­di­gung vom 18. März 2025 wird ab Mon­tag, den 24. März 2025 KEINE Teil­sper­rung der L289 zwi­schen Wes­ter­beck und der B188 mit­tels einer Ein­bahn­stra­ßen­re­ge­lung erfol­gen. Ins­be­son­dere die VLG hatte gegen die Teil­sper­rung ihr Veto ein­ge­legt. Zu groß sind die Aus­wir­kun­gen auf den ÖPNV außer­halb der Schul­fe­rien. Die­ser pein­li­che Vor­gang ist ein Beweis dafür, wie schlecht die Kom­mu­ni­ka­tion und Abstim­mung sei­tens der Behörde verläuft.

Zwar wer­den die Bau­ar­bei­ten in der nächs­ten Woche tat­säch­lich begin­nen, aber es erfolgt eine kurz­stre­ckige Vor­bei­füh­rung an der Bau­stelle mit­tels einer mobi­len Absper­rung und zusätz­lich einer Bedarfs­am­pel nur im Kur­ven­be­reich direkt an der Ein­mün­dung zur B188. Dadurch hat die zusätz­li­che Bau­stelle keine Aus­wir­kun­gen mehr auf den Ver­kehrs­fluss in Wes­ter­beck selbst.

Ver­mut­lich nur in den Oster­fe­rien, also für zwei Wochen, kommt dann die Ein­bahn­stra­ßen­re­ge­lung zum tra­gen. Dann könnte ver­mut­lich auch bereits die Ampel­an­lage in der Wes­ter­be­cker Orts­mitte abge­schal­tet sein. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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