Kita-Erweiterung bleibt eingeschossig
Die Erweiterung der AWO-Kita-Grußendorf wird nach einem Beschluss des Ortsrates wie üblich eingeschossig gebaut. Das von der Gemeinde und den Investoren beauftragte Planungsbüro hatte mit einem alternativen Vorschlag in zweigeschossiger Bauweise überrascht. Im Obergeschoss sollen eine Krippengruppe, ein Bewegungsraum und die Küche untergebracht werden.
Für Kinder in der Altersklasse 1 bis 3 Jahren kann eine Treppe zu einem gefährlichen Hindernis werden. Da hilft auch ein Fahrstuhl nicht wirklich weiter. Zum Glück hat der Ortsrat erkannt, dass eine zweigeschossige Kita für den Betrieb und die Kosten nur Nachteile bringt und ausschließlich Vorteile für den Flächenverbrauch zu Gunsten der Investoren vom Bernsteinsee ergibt. Vor einiger Zeit wurde aus gleichen Gründen entschieden, das Obergeschoss in der Kita Triangel nicht zu nutzen.
Nicht erkannt bzw. hingenommen hat der Ortsrat, dass der Geh- und Radweg vor der bestehenden Kita zurück gebaut werden soll und 200 m² als Außengelände genutzt werden sollen. Das Außengelände ist mit nur 540 m² sehr knapp bemessen. Jeder Quadratmeter zählt für die Investoren!
Gleiches gilt für die vorgesehenen sechs Parkplätze, welche von der Lindenstraße aus zugänglich sein sollen, aber nicht einmal für das Personal ausreichen. Ein Verkehrschaos ist vorprogrammiert. Die SPD/CDU-Mehrheitsgruppe wird nach der Kita Dannenbüttel die nächste Kita beengt und ohne Erweiterungsmöglichkeiten ins Dorf quetschen.
Auf Kosten der Steuerzahler sollen Parkplätze für die Kita und die Arztpraxis an der "Lindenstraße" entstehen.
Kein weiterer Beratungsbedarf zur Arztpraxis
Von der Tagesordnung hat der Ortsrat eine weitere Beratung zu einem Neubau für eine Arztpraxis genommen. Nachdem auch der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung dem Verkauf eines Grundstückes an der "Lindenstraße" vor den Hausnummern 29 und 31 zugestimmt hatte, sieht dieser keinen geänderten Sachstand.
Ein Praxisbetreibender aus der Gemeinde Sassenburg hat sich damit schon fast in einer erpresserischen Weise durchgesetzt, kurzfristig ein gefördertes Grundstück zu erhalten. Dieser hatte angedroht, die Gemeinde Sassenburg zu verlassen und somit seine Stellung schamlos ausgenutzt. Städtebaulich ist die Entscheidung für das Ortsbild ein Rückschritt. Im B-Plan-Verfahren wird es einen hohen Regelbedarf geben.
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