Montag, 9. Dez. 24
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Kita-Erwei­te­rung bleibt eingeschossig

Die Erwei­te­rung der AWO-Kita-Gru­ßen­dorf wird nach einem Beschluss des Orts­ra­tes wie üblich ein­ge­schos­sig gebaut. Das von der Gemeinde und den Inves­to­ren beauf­tragte Pla­nungs­büro hatte mit einem alter­na­ti­ven Vor­schlag in zwei­ge­schos­si­ger Bau­weise über­rascht. Im Ober­ge­schoss sol­len eine Krip­pen­gruppe, ein Bewe­gungs­raum und die Küche unter­ge­bracht werden. 

Für Kin­der in der Alters­klasse 1 bis 3 Jah­ren kann eine Treppe zu einem gefähr­li­chen Hin­der­nis wer­den. Da hilft auch ein Fahr­stuhl nicht wirk­lich wei­ter. Zum Glück hat der Orts­rat erkannt, dass eine zwei­ge­schos­sige Kita für den Betrieb und die Kos­ten nur Nach­teile bringt und aus­schließ­lich Vor­teile für den Flä­chen­ver­brauch zu Guns­ten der Inves­to­ren vom Bern­stein­see ergibt. Vor eini­ger Zeit wurde aus glei­chen Grün­den ent­schie­den, das Ober­ge­schoss in der Kita Tri­an­gel nicht zu nutzen. 

Nicht erkannt bzw. hin­ge­nom­men hat der Orts­rat, dass der Geh- und Rad­weg vor der bestehen­den Kita zurück gebaut wer­den soll und 200 m² als Außen­ge­lände genutzt wer­den sol­len. Das Außen­ge­lände ist mit nur 540 m² sehr knapp bemes­sen. Jeder Qua­drat­me­ter zählt für die Investoren!

Glei­ches gilt für die vor­ge­se­he­nen sechs Park­plätze, wel­che von der Lin­den­straße aus zugäng­lich sein sol­len, aber nicht ein­mal für das Per­so­nal aus­rei­chen. Ein Ver­kehrs­chaos ist vor­pro­gram­miert. Die SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe wird nach der Kita Dan­nen­büt­tel die nächste Kita beengt und ohne Erwei­te­rungs­mög­lich­kei­ten ins Dorf quetschen. 

Auf Kos­ten der Steu­er­zah­ler sol­len Park­plätze für die Kita und die Arzt­pra­xis an der "Lin­den­straße" entstehen. 

Kein wei­te­rer Bera­tungs­be­darf zur Arztpraxis

Von der Tages­ord­nung hat der Orts­rat eine wei­tere Bera­tung zu einem Neu­bau für eine Arzt­pra­xis genom­men. Nach­dem auch der Gemein­de­rat in nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung dem Ver­kauf eines Grund­stü­ckes an der "Lin­den­straße" vor den Haus­num­mern 29 und 31 zuge­stimmt hatte, sieht die­ser kei­nen geän­der­ten Sachstand. 

Ein Pra­xis­be­trei­ben­der aus der Gemeinde Sas­sen­burg hat sich damit schon fast in einer erpres­se­ri­schen Weise durch­ge­setzt, kurz­fris­tig ein geför­der­tes Grund­stück zu erhal­ten. Die­ser hatte ange­droht, die Gemeinde Sas­sen­burg zu ver­las­sen und somit seine Stel­lung scham­los aus­ge­nutzt. Städ­te­bau­lich ist die Ent­schei­dung für das Orts­bild ein Rück­schritt. Im B-Plan-Ver­fah­ren wird es einen hohen Regel­be­darf geben.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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