Donnerstag, 2. Mai. 24
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Kos­ten Ganz­tags­be­treu­ung - Minis­ter­prä­si­dent antwortet

Kön­nen Sie sich noch an den Besuch von Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil (SPD) zum Bür­ger­dia­log „Auf ein Wort“ in Wah­ren­holz Ende Januar 2024 erin­nern? Der Ansturm auf die Ver­an­stal­tung war durch die Pro­teste von Land­wir­ten gegen die Spar­pläne der Bun­des­re­gie­rung rie­sig, sodass durch nur eine kleine Anzahl von aus­ge­wähl­ten Per­so­nen an dem Bür­ger­dia­log teil­neh­men durfte und wir kei­nen Platz mehr bekom­men hatten. 

Die vor­be­rei­te­ten Fra­gen haben wir im Anschluss schrift­lich per Email an Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil über die Nie­der­säch­si­sche Staats­kanz­lei gesen­det und tat­säch­lich für eine Frage eine Ant­wort herhalten. 

Die Frage war: "Auf Ent­schei­dung der SPD geführ­ten Bun­des­re­gie­rung soll die Ganztagsbetreuung/Ganztagsschule ein­ge­führt wer­den. Wir in der Gemeinde Sas­sen­burg bekom­men nur eine För­de­rung von 41 Euro pro Ein­woh­ner für drei Grund­schu­len. Ein Witz im Ver­hält­nis zu den anfal­len­den Bau­kos­ten von 10-15 Mil­lio­nen Euro. Warum steht in einem Land mit der höchs­ten Abga­ben­be­las­tung für die Bür­ger kein aus­rei­chen­des Geld für Bil­dung und Kin­der­be­treu­ung zur Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen zur Verfügung?"

Ant­wort des Minis­ter­prä­si­den­ten über das zustän­dige Nie­der­säch­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums (aus­zugs­weise): Im Zusam­men­hang mit dem Aus­bau ganz­tä­gi­ger Bil­dungs- und Betreu­ungs­an­ge­bote für Kin­der im Grund­schul­al­ter gewährt der Bund den Län­dern Finanz­hil­fen aus einem Son­der­ver­mö­gen in Höhe von ins­ge­samt 2,75 Mrd. Euro. Inkl. der nicht ver­aus­gab­ten Mit­tel aus dem sog. Beschleu­ni­gungs­pro­gramm erhält Nie­der­sach­sen nach König­stei­ner Schlüs­sel rund 278 Mio. Euro.

Das Ganz­tags­fi­nanz­hil­fe­ge­setz (GaF­inHG) sieht vor, dass sich die Län­der bzw. Kom­mu­nen mit min­des­tens 30 % am Gesamt­vo­lu­men des öffent­li­chen Finan­zie­rungs­an­teils betei­li­gen. Das Land Nie­der­sach­sen über­nimmt den hälf­ti­gen Kofi­nan­zie­rungs­an­teil und stellt dafür in den Jah­ren 2024 bis 2027 Haus­halts­mit­tel in Höhe von ins­ge­samt rund 55 Mil­lio­nen Euro zur Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen bei den Inves­ti­ti­ons­kos­ten zur Ver­fü­gung. Die zweite Hälfte des Kofi­nan­zie­rungs­an­teils ist durch die jewei­lige Kom­mune zu erbringen.

Hin­sicht­lich einer trans­pa­ren­ten und gerech­ten Mit­tel­ver­tei­lung wurde nach Abstim­mung mit den Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den (KSV) schließ­lich die Anzahl der Schü­le­rin­nen und Schü­ler in den Jahr­gän­gen 1 bis 4 in den ein­zel­nen Kom­mu­nen als Kri­te­rium zugrunde gelegt. Der bis­he­rige Aus­bau­stand der Ganz­tags­schu­len vor Ort wurde bewusst nicht in den Fokus genom­men, um hier eine gewisse Bevor­tei­lung der­je­ni­gen Kom­mu­nen, die noch keine oder wenig Ganz­tags­schu­len ein­ge­rich­tet haben sowie eine Benach­tei­li­gung der­je­ni­gen Kom­mu­nen, die in den letz­ten Jah­ren eigen­ver­ant­wort­lich viel finan­ziert haben, zu ver­mei­den. Durch die Über­nahme des hälf­ti­gen Kofi­nan­zie­rungs­an­teils durch das Land wird auch finanz­schwa­chen Kom­mu­nen eine Inan­spruch­nahme des Inves­ti­ti­ons­pro­gramms ermöglicht.

Die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Bun­des- und Lan­des­mit­tel die­nen der Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen und müs­sen ent­spre­chend der Vor­gabe des Bun­des zusätz­lich ein­ge­setzt sowie aus­schließ­lich für Inves­ti­tio­nen und Maß­nah­men ver­wen­det wer­den, die dem Ganz­tags­schul­aus­bau bzw. der qua­li­ta­ti­ven Wei­ter­ent­wick­lung der Ganz­tags­schule dienen. 

Es ist nicht vor­ge­se­hen, kom­mu­nale Mit­tel für ohne­hin anste­hende Bau- oder Inves­ti­ti­ons­maß­nah­men durch Bun­des- und/oder Lan­des­mit­tel zu erset­zen, da Inves­ti­ti­ons­vor­ha­ben, die Schul­ge­bäude betref­fen, grund­sätz­lich in der Eigen­ver­ant­wort­lich­keit der Kom­mu­nen lie­gen.

Gleich­zei­tig haben Land und Kom­mu­nen gemein­sam das Inter­esse, dass der Bund anfal­lende Kos­ten im Zuge sei­ner Gesetze ange­mes­sen kom­pen­siert, da weder Land noch Kom­mu­nen diese selbst erwirt­schaf­ten kön­nen. Wir waren bemüht, die Richt­li­nie hier­bei unter Berück­sich­ti­gung der Vor­ga­ben des Bun­des mög­lichst ein­fach zu gestalten.

Abschlie­ßend möchte ich Ihnen ver­si­chern, dass die Lan­des­re­gie­rung die finan­zi­elle Belas­tung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Blick hat und des­we­gen auch das Kul­tus­mi­nis­te­rium die öffent­li­chen Gel­der stets zum Wohle der Schü­le­rin­nen und Schü­ler inves­tiert. Das Land stellt bspw. aktu­ell finan­zi­elle Mit­tel in Höhe von rund 134 Mio. Euro jähr­lich für die Sicher­stel­lung der Ver­läss­lich­keit und die Ertei­lung der außer­un­ter­richt­li­chen Ange­bote an Ganz­tags­grund­schu­len bereit. Durch den stei­gen­den Per­so­nal­be­darf durch die Ein­füh­rung des Rechts­an­spruchs geht das Land der­zeit ab dem Schul­jahr 2029/2030 von Kos­ten in Höhe von ins­ge­samt ca. 258 Mio. Euro jähr­lich aus.

Zusam­men­fas­sung: Die Gemein­den wer­den auf den Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die Erwei­te­rung der Grund­schu­len und Umset­zung der Ganz­tags­be­treu­ung sit­zen blei­ben und sich dadurch hoch ver­schul­den müs­sen. Für vie­les (unnö­ti­ges) ist Geld in die­sem Land und für die ganze Welt da. Nur im Bereich Bil­dung, Schule, Kin­der, Fami­lien, Rente, Gesund­heit etc. muss "gespart" wer­den. Es wird Zeit, dass eine andere Regie­rung dies ändert und Prio­ri­tä­ten anders setzt. 

Die Frage von Fabian Hoff­mann, B.I.G.-Ortsbürgermeister von Neu­dorf-Pla­ten­dorf, "warum die nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung unter Minis­ter­prä­si­dent Weil die Sparpläne/Gesetzesänderungen der Bun­des­re­gie­rung im Bun­des­rat mit­ge­tra­gen hat" wurde lei­der gar nicht beantwortet. 

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