Freitag, 29. Mrz. 24
Beiträge/ThemenKommunalwahl 2021

Kreis­tag: Aus­tausch der Stimm­zet­tel sofort möglich

Der Land­kreis Gif­horn als Ver­ur­sa­cher der Panne teilt mit, dass ab sofort ein Aus­tausch der feh­ler­haf­ten Stimm­zet­tel für die Wahl des Kreis­ta­ges im Wahl­be­reich 6 für die Samt­ge­meinde Wesen­dorf und die Gemeinde Sas­sen­burg mög­lich ist, wenn die Brief­wahl­un­ter­la­gen noch nicht zurück­ge­ge­ben wurden.

Die Wahl­be­rech­tig­ten, die Ihre erhal­te­nen Unter­la­gen bis­her noch nicht an die jewei­lige Gemein­de­wahl­lei­tung abge­schickt haben, wer­den umge­hend von dort schrift­lich oder per E-Mail (sofern die Adresse bekannt ist) infor­miert, dass ein Aus­tausch des feh­ler­haf­ten Stimm­zet­tels gegen einen feh­ler­freien Stimm­zet­tel mög­lich ist.

Fol­gende Mög­lich­kei­ten haben die Wahl­be­rech­tig­ten zur Anfor­de­rung eines neuen Stimmzettels:

  • Direkte Abholung/Austausch bei der Gemeinde Sas­sen­burg bzw. Samt­ge­meinde Wesen­dorf zu den fol­gen­den Öff­nungs­zei­ten:
    Gemeinde Sas­sen­burg: Mon­tag, Diens­tag, Don­ners­tag, Frei­tag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Diens­tag und Don­ners­tag: 14.00 - 18.00 Uhr

    Samt­ge­meinde Wesen­dorf: Mon­tag, Diens­tag, Don­ners­tag, Frei­tag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Diens­tag und Don­ners­tag: 14.00 - 18.00 Uhr

    Die Abho­lung eines neuen Stimm­zet­tels ist längs­tens bis zum 10.09.2021, 12.00 Uhr, möglich. 
  • Anfor­de­rung per E-Mail:
    Gemeinde Sas­sen­burg: gemeindeverwaltung@sassenburg.de
    Samt­ge­meinde Wesen­dorf: wahlen@sg-wesendorf.de
  • Anfor­de­rung per Tele­fon: Hot­line 0800/8282 444, Mitt­woch, 1. Sep­tem­ber: 9:00 bis 17:00 Uhr - An den Fol­ge­ta­gen (Mon­tag bis Frei­tag): 8:00 bis 17:00 Uhr.

Stimm­zet­tel die bereits abge­ge­ben oder zurück­ge­sen­det wor­den sind, wer­den als ungül­tig gewer­tet! Die Lan­des­wahl­lei­tung ist zu kei­ner ande­ren Lösungs­fin­dung bereit. 

Das ein­zige Mit­tel gegen diese Stur­heit bleibt der Wahl­ein­spruch nach dem Wahl­tag. Die­ser wird nötig, da im Wahl­be­reich geschätzt um die 3.000 Stim­men feh­len wer­den. Die Samt­ge­meinde Wesen­dorf und Gemeinde Sas­sen­burg wer­den dadurch bei der Man­dats­ver­gabe benach­tei­ligt. Weil davon alle Grup­pie­run­gen glei­cher­ma­ßen betrof­fen sind, dürfte ein Ein­spruch aus­sichts­reich sein.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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