Samstag, 12. Okt. 24
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L289 - Bau­be­ginn rea­lis­tisch erst 2024

Die Sanie­rung der Wes­ter­be­cker Orts­durch­fahrt im Ver­lauf der L289 wird sich wei­ter ver­schie­ben. Der Bau­be­ginn wird rea­lis­tisch betrach­tet erst im Jahr 2024 statt­fin­den. Die ursprüng­lich für Juli 2023 geplante Ver­öf­fent­li­chung der Aus­schrei­bung ist noch nicht erfolgt. Eben­falls ver­schie­ben sich die ange­kün­dig­ten Ver­le­gungs­ar­bei­ten des Was­ser­ver­ban­des Gif­horn. Diese sol­len jetzt in die Aus­schrei­bung der Stra­ßen­bau­be­hörde inte­griert werden. 

Mög­li­cher Ablauf nach aktu­el­ler Planung:

  • Ende August 2023 - Ver­öf­fent­li­chung der Ausschreibung
  • Ende Sep­tem­ber 2023 - Öff­nung der Ange­bote (Sub­mis­si­ons­ter­min)
  • Okto­ber 2023 - Ver­gabe an den wirt­schaft­lichs­ten Auftragnehmer
  • Novem­ber 2023 - Bür­ger­infor­ma­tion mit dem Auftragnehmer
  • März 2024 - Bau­be­ginn im Bau­ab­schnitt 1 - Süd­li­che Orts­grenze bis zur Kreu­zung Orts­mitte "Kleine Dorf­straße" / "Dan­nen­büt­te­ler Weg" (K119). Die Kreu­zung bleibt befahrbar.
  • Som­mer­fe­rien 2024 bis­he­ri­ger Bau­ab­schnitt 5 neu Bau­ab­schnitt 2 - Kreu­zung Orts­mitte "Kleine Dorf­straße" / "Dan­nen­büt­te­ler Weg" (K119) bis "Ring­straße" unter Voll­sper­rung incl. Ver­le­gungs­ar­bei­ten des Was­ser­ver­ban­des Gifhorn

Die Über­sichts­karte:

Wei­ter­hin besteht Unklar­heit, ob es eine poli­ti­sche Mehr­heit für die Errich­tung einer alter­na­ti­ven Bau­straße gemäß unse­rem Antrag zur Sicher­stel­lung der Nord-Süd-Ver­bin­dung wäh­rend der Voll­sper­rung der Kreu­zung Orts­mitte "Kleine Dorf­straße" / "Dan­nen­büt­te­ler Weg" (K119) geben wird. Die Ent­schei­dung hat der Ver­wal­tungs­aus­schuss bereits zwei­mal vertagt. 

Durch den Weg­fall der rund 300.000 Euro teu­ren Fahr­bahn­ver­schwen­kung an der nörd­li­chen Orts­grenze (Rich­tung Gru­ßen­dorf) dürfte die Finan­zie­rung der Bau­straße kein Pro­blem mehr dar­stel­len. Die Fahr­bahn­ver­schwen­kung kann nicht rea­li­siert wer­den, weil zwi­schen Gemeinde und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer keine Eini­gung über den Ankauf der dazu benö­tig­ten land­wirt­schaft­lich genutz­ten Flä­chen erzielt wurde. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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