Donnerstag, 25. Apr. 24
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Land­kreis lehnt erneut Tempo 30 ab

Der Land­kreis Gif­horn hat unse­ren Antrag vom 23. Juni 2022 abge­lehnt, auf einem Teil­stück der K 93 die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit inner­orts tem­po­rär auf Tempo 30 zu redu­zie­ren. Zwi­schen der „Lud­wig-Jahn-Straße“ und dem „Tri­an­ge­ler Krei­sel“ sollte in beide Fahr­rich­tun­gen tem­po­rär bis zum Beginn der Sanie­rungs­maß­nahme eine Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung ange­ord­net werden. 

Zum Schutz der Anlie­ger vor einer wirk­lich hohen Lärm­be­läs­ti­gung, da ins­be­son­dere leere LKW über die Beton­plat­ten „hüp­fen“. Zum Schutz der Ver­kehrs­teil­neh­mer, ins­be­son­dere Motor­rad­fah­rer sind einer Gefahr durch Schlag­lö­cher, Spur­ril­len und den Ver­satz der Beton­plat­ten im Kur­ven­be­reich ausgesetzt.

Als Begrün­dung gibt der Land­kreis Gif­horn an:

  • Die zur­zeit vor­han­dene Lärm­be­läs­ti­gung muss von den Anwoh­nern hin­ge­nom­men wer­den, da diese die berech­ne­ten Richt­werte nicht über­stei­gen wür­den. Mit der Fahr­bahn­sa­nie­rung geht man von einer Redu­zie­rung von "nur" rund 2 dB aus. Dies zeigt, dass die theo­re­ti­schen Werte nicht pra­xis­nah sind. 
  • Die VLG hat die Ein­rich­tung von Tempo 30 in dem rund 800m lan­gen Teil­stück der K93 in einer ein­ge­hol­ten Stel­lung­nahme damit abge­lehnt, dass keine zusätz­li­chen Zeit­ver­zö­ge­run­gen auf der von vie­len Bus­li­nien befah­ren­den Stre­cke mög­lich sind. Ohne­hin seien die Fahr­zei­ten schon knapp bemes­sen, sodass durch die Maß­nahme "Anschluss­ge­fähr­dun­gen" ent­ste­hen kön­nen. Rein rech­ne­risch beträgt die zusätz­li­che Fahr­zeit nur rund 30 Sekun­den.
  • Die Poli­zei­in­spek­tion Gif­horn sieht auf­grund der Unfall­lage kei­nen Hand­lungs­be­darf. Dies ist eine Stan­dard­ant­wort. Zuerst muss immer etwas pas­sie­ren, bis gehan­delt wird. 

Auf­grund der vom Kreis beschlos­se­nen Mit­tel­ver­schie­bung und der dar­aus resul­tie­ren­den Ter­min­ver­schie­bung der Sanie­rung auf das Jahr 2023/2024 sehen wir einen Handlungsbedarf. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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