Landkreis lehnt erneut Tempo 30 ab
Der Landkreis Gifhorn hat unseren Antrag vom 23. Juni 2022 abgelehnt, auf einem Teilstück der K 93 die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts temporär auf Tempo 30 zu reduzieren. Zwischen der „Ludwig-Jahn-Straße“ und dem „Triangeler Kreisel“ sollte in beide Fahrrichtungen temporär bis zum Beginn der Sanierungsmaßnahme eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden.
Zum Schutz der Anlieger vor einer wirklich hohen Lärmbelästigung, da insbesondere leere LKW über die Betonplatten „hüpfen“. Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, insbesondere Motorradfahrer sind einer Gefahr durch Schlaglöcher, Spurrillen und den Versatz der Betonplatten im Kurvenbereich ausgesetzt.
Als Begründung gibt der Landkreis Gifhorn an:
- Die zurzeit vorhandene Lärmbelästigung muss von den Anwohnern hingenommen werden, da diese die berechneten Richtwerte nicht übersteigen würden. Mit der Fahrbahnsanierung geht man von einer Reduzierung von "nur" rund 2 dB aus. Dies zeigt, dass die theoretischen Werte nicht praxisnah sind.
- Die VLG hat die Einrichtung von Tempo 30 in dem rund 800m langen Teilstück der K93 in einer eingeholten Stellungnahme damit abgelehnt, dass keine zusätzlichen Zeitverzögerungen auf der von vielen Buslinien befahrenden Strecke möglich sind. Ohnehin seien die Fahrzeiten schon knapp bemessen, sodass durch die Maßnahme "Anschlussgefährdungen" entstehen können. Rein rechnerisch beträgt die zusätzliche Fahrzeit nur rund 30 Sekunden.
- Die Polizeiinspektion Gifhorn sieht aufgrund der Unfalllage keinen Handlungsbedarf. Dies ist eine Standardantwort. Zuerst muss immer etwas passieren, bis gehandelt wird.
Aufgrund der vom Kreis beschlossenen Mittelverschiebung und der daraus resultierenden Terminverschiebung der Sanierung auf das Jahr 2023/2024 sehen wir einen Handlungsbedarf.
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