Leinenpflicht für Hunde ab dem 01. April
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli herrscht in Niedersachsen wieder die allgemeine Leinenpflicht für Hunde im Wald, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern. Hintergrund für die Pflicht ist der Beginn der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für Wildtiere, in der diese einen besonderen Schutz benötigen.
Auch Spaziergänger sind zu einem respektvollen Verhalten angehalten und sollten die Waldwege nicht verlassen. Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt es grundsätzlich, wildlebende Tiere zu belästigen und deren Lebensräume zu schädigen oder zu vernichten.
Einige Tiere wie Dachse, Feldhasen, Wildkatzen, Wildschweine oder auch Kleinnager wie der Gartenschläfer haben bereits Nachwuchs. Selbst das bloße Aufstöbern von Jungtieren kann dazu führen, dass Elterntiere ihren Nachwuchs verlassen. Andere hochtragende oder gerade gebärende Wildtiere können nur eingeschränkt fliehen und werden durch jede äußere Störung empfindlich beeinträchtigt. Auch viele wiesen- und bodenbrütende Vogelarten beginnen im April mit der Brutzeit.
Ausnahmen gelten u.a. für Blindenhunde, Jagd - oder Rettungshunde im Einsatz oder in Ausbildung. Für die Überwachung der Leinenpflicht sind die Gemeinden zuständig. Verstöße gegen die Leinenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen.
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