Montag, 16. Juni 25
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Lei­nen­pflicht für Hunde ab dem 01. April

In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli herrscht in Nie­der­sach­sen wie­der die all­ge­meine Lei­nen­pflicht für Hunde im Wald, auf Wie­sen, Fel­dern und an Gewäs­sern. Hin­ter­grund für die Pflicht ist der Beginn der Brut-, Setz- und Auf­zucht­zeit für Wild­tiere, in der diese einen beson­de­ren Schutz benötigen. 

Auch Spa­zier­gän­ger sind zu einem respekt­vol­len Ver­hal­ten ange­hal­ten und soll­ten die Wald­wege nicht ver­las­sen. Das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz unter­sagt es grund­sätz­lich, wild­le­bende Tiere zu beläs­ti­gen und deren Lebens­räume zu schä­di­gen oder zu vernichten.

Einige Tiere wie Dachse, Feld­ha­sen, Wild­kat­zen, Wild­schweine oder auch Klein­na­ger wie der Gar­ten­schlä­fer haben bereits Nach­wuchs. Selbst das bloße Auf­stö­bern von Jung­tie­ren kann dazu füh­ren, dass Eltern­tiere ihren Nach­wuchs ver­las­sen. Andere hoch­tra­gende oder gerade gebä­rende Wild­tiere kön­nen nur ein­ge­schränkt flie­hen und wer­den durch jede äußere Stö­rung emp­find­lich beein­träch­tigt. Auch viele wie­sen- und boden­brü­tende Vogel­ar­ten begin­nen im April mit der Brutzeit.

Aus­nah­men gel­ten u.a. für Blin­den­hunde, Jagd - oder Ret­tungs­hunde im Ein­satz oder in Aus­bil­dung. Für die Über­wa­chung der Lei­nen­pflicht sind die Gemein­den zustän­dig. Ver­stöße gegen die Lei­nen­pflicht stel­len eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar. Die Geld­buße kann bis zu 5.000 Euro betragen.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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