Polizei - 30.000 Stunden für die Verkehrsüberwachung?
Ist die Polizei im Landkreis Gifhorn wirklich 30.000 Stunden im Jahr in der Verkehrsüberwachung tätig? In der Debatte um die Beschaffung von "mobilen Blitzern" zur Geschwindigkeitsüberwachung in der letzten Sitzung des Kreistages hat Thomas Reuter, Kreistagsabgeordneter und stellv. Landrat der CDU, diese Zahl genannt. Eigentlich Informationen aus erster Hand, denn Reuter war bis zur seiner Pensionierung im Jahr 2022 Sprecher der Polizei Gifhorn.
Die genannten 30.000 Stunden in der Verkehrsüberwachung pro Jahr würden für jeden Tag des Jahres eine Einsatzdauer von 82 Stunden pro Tag ergeben. Also 10 Beamte in 8 Stunden Schichten oder 7 Beamte in 12 Stunden Schichten - jeden Tag des Jahres. Ist das plausibel? Klar ist aber auch, dass zur Verkehrsüberwachung nicht nur die Geschwindigkeitsüberwachung dazu gehört. Die Anzahl der Pressemeldungen über durchgeführte Aktionen sind stark zurückgegangen.
Der Landkreis Gifhorn hat im Jahr 2023 rund 2,25 Millionen Euro Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern generiert. Ein Großteil davon in einer Höhe von rund 2,1 Millionen Euro stammt aus stationären Mess- und Überwachungsanlagen. Nur 70.000 Euro wurden durch eine mobile Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei generiert.
Die geringen Einnahmen sagen deutlich aus, dass zumindest für die genannten Zeiten von 30.000 Stunden in der Verkehrsüberwachung kein direkter Zusammenhang besteht und dies kein Argument in der Beschaffung von mobilen Anlagen sein darf.
Art der Einnahme im Jahr 2023 | Höhe der Einnahme im Jahr 2023 |
---|---|
Geschwindigkeit | 2.010.000 € |
Rotlicht | 106.777 € |
Alkohol | 44.892 € |
Sonst. Rauschmittel | 25.711 € |
Abstand | 31.903 € |
Überladung | 2.236 € |
Ruhender Verkehr | 33.218 € |
Unfall | 60.831 € |
Polizei ist oft der Bremser
Leider ist die Polizei oft der Bremser, wenn die Politik Maßnahmen zur Verkehrssicherung und / oder zur Verkehrsberuhigung umsetzen möchte. Diese werden dann mit einem Verweis auf die Unfallstatistik, nur auf die Unfallstatistik, in der Stellungnahme abgelehnt oder für nicht notwendig erachtet. Dabei hat die Prävention in der Novelle der Straßenverkehrsordnung einen höheren Stellewert erhalten.
Wiederrum trifft die Polizei in der Unfallkommission Entscheidungen, die von der Politik nicht mitgetragen werden. Beispiel der geplante Bau einer Ampelanlage im Bereich der Einmündung L289 / B188 bei Westerbeck.
Auch wird mit dem Verweis auf fehlende Personalkapazitäten gebremst, wenn wir als ehrenamtliche Kommunalpolitiker die Polizei zur Durchführung von mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen bitten. Auch Gespräche dazu werden nicht durchgeführt. Wieder mit dem Verweis auf fehlende Kapazitäten. Die Anzahl der Pressemeldungen über durchgeführte Aktionen sind stark zurückgegangen.
Symbolbild pixabay.com