Samstag, 9. Nov. 24
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Poli­zei - 30.000 Stun­den für die Verkehrsüberwachung?

Ist die Poli­zei im Land­kreis Gif­horn wirk­lich 30.000 Stun­den im Jahr in der Ver­kehrs­über­wa­chung tätig? In der Debatte um die Beschaf­fung von "mobi­len Blit­zern" zur Geschwin­dig­keits­über­wa­chung in der letz­ten Sit­zung des Kreis­ta­ges hat Tho­mas Reu­ter, Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ter und stellv. Land­rat der CDU, diese Zahl genannt. Eigent­lich Infor­ma­tio­nen aus ers­ter Hand, denn Reu­ter war bis zur sei­ner Pen­sio­nie­rung im Jahr 2022 Spre­cher der Poli­zei Gif­horn.

Die genann­ten 30.000 Stun­den in der Ver­kehrs­über­wa­chung pro Jahr wür­den für jeden Tag des Jah­res eine Ein­satz­dauer von 82 Stun­den pro Tag erge­ben. Also 10 Beamte in 8 Stun­den Schich­ten oder 7 Beamte in 12 Stun­den Schich­ten - jeden Tag des Jah­res. Ist das plau­si­bel? Klar ist aber auch, dass zur Ver­kehrs­über­wa­chung nicht nur die Geschwin­dig­keits­über­wa­chung dazu gehört. Die Anzahl der Pres­se­mel­dun­gen über durch­ge­führte Aktio­nen sind stark zurückgegangen. 

Der Land­kreis Gif­horn hat im Jahr 2023 rund 2,25 Mil­lio­nen Euro Ein­nah­men aus Ver­warn- und Buß­gel­dern gene­riert. Ein Groß­teil davon in einer Höhe von rund 2,1 Mil­lio­nen Euro stammt aus sta­tio­nä­ren Mess- und Über­wa­chungs­an­la­gen. Nur 70.000 Euro wur­den durch eine mobile Geschwin­dig­keits­mes­sung durch die Poli­zei generiert. 

Die gerin­gen Ein­nah­men sagen deut­lich aus, dass zumin­dest für die genann­ten Zei­ten von 30.000 Stun­den in der Ver­kehrs­über­wa­chung kein direk­ter Zusam­men­hang besteht und dies kein Argu­ment in der Beschaf­fung von mobi­len Anla­gen sein darf. 

Art der Ein­nahme im Jahr 2023Höhe der Ein­nahme im Jahr 2023
Geschwin­dig­keit2.010.000 €
Rot­licht106.777 €
Alko­hol44.892 €
Sonst. Rausch­mit­tel25.711 €
Abstand31.903 €
Über­la­dung2.236 €
Ruhen­der Verkehr33.218 €
Unfall60.831 €
Ein­nah­men für das Jahr 2023 aus Ver­warn- und Bußgeldern

Poli­zei ist oft der Bremser

Lei­der ist die Poli­zei oft der Brem­ser, wenn die Poli­tik Maß­nah­men zur Ver­kehrs­si­che­rung und / oder zur Ver­kehrs­be­ru­hi­gung umset­zen möchte. Diese wer­den dann mit einem Ver­weis auf die Unfall­sta­tis­tik, nur auf die Unfall­sta­tis­tik, in der Stel­lung­nahme abge­lehnt oder für nicht not­wen­dig erach­tet. Dabei hat die Prä­ven­tion in der Novelle der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung einen höhe­ren Stel­le­wert erhalten. 

Wie­der­rum trifft die Poli­zei in der Unfall­kom­mis­sion Ent­schei­dun­gen, die von der Poli­tik nicht mit­ge­tra­gen wer­den. Bei­spiel der geplante Bau einer Ampel­an­lage im Bereich der Ein­mün­dung L289 / B188 bei Westerbeck. 

Auch wird mit dem Ver­weis auf feh­lende Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten gebremst, wenn wir als ehren­amt­li­che Kom­mu­nal­po­li­ti­ker die Poli­zei zur Durch­füh­rung von mobi­len Geschwin­dig­keits­über­wa­chun­gen bit­ten. Auch Gesprä­che dazu wer­den nicht durch­ge­führt. Wie­der mit dem Ver­weis auf feh­lende Kapa­zi­tä­ten. Die Anzahl der Pres­se­mel­dun­gen über durch­ge­führte Aktio­nen sind stark zurückgegangen.

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