Freitag, 19. Apr. 24
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Schnelle­cke beab­sich­tigt Ansied­lung in Triangel

Die Wolfs­bur­ger Schnelle­cke Gruppe beab­sich­tigt eine Ansie­de­lung in der geplan­ten Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes "Rohr­wie­sen" in Tri­an­gel. Auf einer Flä­che von rund 130.000 m² soll ein moder­nes Fer­ti­gungs- und Logis­tik­zen­trum entste­hen.

Die Ver­hand­lun­gen lau­fen bereits seit Sep­tem­ber 2021, also rund ein Jahr. Auf­grund einer kurz vor der Kom­mu­nal­wahl 2021 unter­zeich­ne­ten Absichts­er­klä­rung mit Exklu­siv­rech­ten und einer Ver­schwie­gen­heits­klau­sel, durfte dar­über bis­her nicht berich­tet wer­den. Trotz feh­len­der Zustim­mung unse­rer Frak­tion zu die­ser intrans­pa­ren­ten Vor­ge­hens­weise, muss­ten wir uns auch an die Ver­ein­ba­rung halten. 

Diese Absichts­er­klä­rung ist zum 30. Sep­tem­ber 2022 ohne Ver­trags­ab­schluss aus­ge­lau­fen. Die Ver­hand­lun­gen lau­fen jedoch jetzt in einem eng abge­grenz­ten Rah­men wei­ter. Bei­spiels­weise ist auch Bestand­teil der Ver­hand­lun­gen, die immer von unse­rer Frak­tion gefor­derte Bau­ver­pflich­tung und ein Rückkaufsrecht.

Geplant sind moderne Hal­len mit einer Flä­che von 80.000 m², die einen sehr hohen Bau- und Effi­zi­ent­stan­dard erfül­len sol­len, zur Selbst­nut­zung, aber auch zur Unter­ver­mie­tung an Dritte. Das Pro­jekt bie­tet die Chance unsere leere Gemein­de­kasse auf­zu­fül­len, birgt aber auch erheb­li­che Risiken.

Wel­che Risi­ken hat das Projekt?

Trotz vie­ler Chan­cen birgt das Pro­jekt auch viele Risi­ken, über die man offen spre­chen muss.

Diese sind:

  • Durch die geplante Unter­ver­mie­tung von Fer­ti­gungs- und Logis­tik­flä­chen an Dritte ist kei­nes­wegs sicher­ge­stellt, dass die zu ent­rich­tende Gewer­be­steuer in der Gemeinde Sas­sen­burg gezahlt wird. Ledig­lich die Ein­nah­men durch die Grund­steuer sind gesichert.
  • Hohe Aus­ga­ben für die Infra­struk­tur fal­len an. Bei­spiels­weise muss die Zufahrts­straße für einen LKW-Begeg­nungs­ver­kehr ver­brei­tert wer­den. Eben­falls sind die Kno­ten der K93/L289 und B188/L289 an das Ver­kehrs­auf­kom­men, idea­ler­weise durch Kreis­ver­kehrs­plätze, anzu­pas­sen.
  • Umfang­rei­che und teure Aus­gleichs­maß­na­hen für die auf der Erwei­te­rungs­flä­che vor­ge­fun­de­nen geschütz­ten Tierarten.
  • Die 12 bis 18 Meter hohen Gebäude wir­ken auf die Land­schaft ein und lösen vor­aus­sicht­lich auch Inves­ti­tio­nen bei der Feu­er­wehr aus.
  • Die Ein­nah­men aus dem Grund­stücks­ver­kauf decken nicht die erfor­der­li­chen Ausgaben.
  • Eine hohe zusätz­li­che Ver­kehrs­be­las­tung durch LKWs am Tag und in der Nacht, ver­mut­lich Rich­tung Wolfs­burg, ent­steht. Dan­nen­büt­tel wäre beson­ders betroffen. 

Wie geht es weiter?

Im nächs­ten Schritt muss der Bebau­ungs­plan (B-Plan) zur Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes poli­tisch bera­ten und die öffent­li­che Aus­le­gung beschlos­sen wer­den. Dies soll nach bis­he­ri­gen Pla­nun­gen noch in die­sem Jahr erfolgen. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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