Dienstag, 3. Feb. 26
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SPD-Vor­sit­zen­der ver­liert wei­te­ren Rechtsstreit

Er kann es nicht las­sen - und ver­liert ein von ihm ange­zet­tel­tes Ver­fah­ren erneut! Anstatt Lösungs­vor­schläge gegen die schwere Finanz­krise zu prä­sen­tie­ren und um sich den Her­aus­for­de­rung der anste­hen­den Bau­vor­ha­ben zu küm­mern, wer­den wei­ter auf per­sön­li­cher Ebene Klein­kriege geführt. 

Den­nis Han­ne­mann hat in sei­nen Funk­tio­nen als "Orts­ver­eins­vor­sit­zen­der der SPD Sas­sen­burg, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der SPD/­WirSa-Gruppe im Gemein­de­rat Sas­sen­burg, stell­ver­tre­te­ner Orts­bür­ger­meis­ter in Tri­an­gel und koope­rier­tes Vor­stands­mit­glied des SPD-Unter­be­zirks Gif­horn" (1:1 Über­nahme) ein Unter­las­sungs­ver­fah­ren gegen mich ein­ge­lei­tet, weil er sich durch den Bei­trag "Unter­las­sung gegen die Sas­sen­bur­ger SPD durch­ge­setzt" vom 06. Novem­ber 2025 in sei­nen Per­sön­lich­keits­rech­ten ver­letzt gese­hen hat. 

Das zustän­dige Land­ge­richt Hil­des­heim hat den Antrag ein­deu­tig ohne münd­li­che Ver­hand­lung als unbe­grün­det abge­wie­sen. Die Ver­fah­rens­kos­ten in Höhe von vor­aus­sicht­lich 5.000 Euro muss Den­nis Han­ne­mann tra­gen. Gegen den Beschluss ist noch ein zweit­in­stanz­li­ches Ver­fah­ren möglich.

Wird auch dar­aus gelernt? Nein! Statt­des­sen prä­sen­tiert sich Den­nis Han­ne­mann oben­drein als schlech­ter Ver­lie­rer, in dem er Urteile nicht akzep­tiert und dadurch wei­tere teure Ver­fah­ren pro­vo­ziert wer­den. Offen bleibt die Moti­va­tion für die­ses ver­bis­sene Han­deln. Poli­tisch ist dies jeden­falls nicht för­der­lich - es zeigt eher große Schwä­chen.

Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ter
Andreas Kau­t­zsch

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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