Unterlassung gegen Sassenburger SPD durchgesetzt
Die "demokratische" SPD kann es nicht lassen, wenn sachliche Argumente ausgehen! In der zweiten und letzten Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle habe ich vollständig eine Unterlassung im Eilverfahren mit vorläufigen Rechtsschutz gegen die Sassenburger SPD und auch gegen deren Vorsitzenden Denis Hannemann durchgesetzt.
Der Sassenburger SPD und Denis Hannemann wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, wie mit dem zwischenzeitlich gelöschten Beitrag "Die Doppelmoral des Andreas K." in Verbindung mit einer falschen Tatsachenbehauptung geschehen, mir ein unmoralisches, unsittliches oder sogar rechtswidriges Handeln zu unterstellen.
Ziel auch dieser Attacke war es, mich in meinem politischen Wirken für die Bürger einzugrenzen und einzuschüchtern sowie eine Rufschädigung und einen Vertrauensverlust als Politiker zu erzielen. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf einen fünfstelligen Betrag.
Abgeschlossen ist das Verfahren mit dem Urteil des OLG noch nicht. Die zuständige Staatsanwaltschaft Göttingen prüft weiterhin, ob die Straftatbestände Verleumdung sowie eine uneidliche oder eidliche Falschaussage erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere eine im Verfahren abgegebene (falsche) eidesstattliche Versicherung.
Und welche Lehren ziehen die Mitglieder der SPD-Fraktion aus dem Verfahren? Keine! Stattdessen werden meine politischen Aktivitäten als Zitat: "Belästigung" dargestellt und unverhohlen auf Orts- und Gemeinderatsebene mit Hass und Hetze zum Boykott meiner Person aufgerufen. Vielmehr verweigert man die Grundlagen der Demokratie und des Rechtsstaates - der Austausch von Argumenten und die Debatte darüber. Das ganze Handeln der SPD stellt für mich eher eine Motivation für meine politische Arbeit dar!
Kreistagsabgeordneter
Andreas Kautzsch
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg
