Straßenlärm - Jetzt Stellungnahme abgeben
Jetzt ist die Beteiligung der Bürger erforderlich! In der Zeit vom 06. Mai 2024 (heute) bis 07. Juni 2024 findet die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung statt. In dieser Zeit kann jeder Bürger den Entwurf der Planung einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Wichtig! Nicht nur die an den Verkehrsachsen wohnenden Bürger können sich beteiligen, sondern jedem Bürger steht das Recht auf Beteiligung zu. Einzusehen sind die Pläne während der normalen Öffnungszeiten des Rathauses und im Internet.
Die Lärmaktionsplanung hatte ergeben, dass an einer Vielzahl von Gebäuden entlang der Bundesstraße 188 ("Allerstraße", B188) in Dannenbüttel und in Westerbeck entlang der Landestraße 289 ("Hauptstraße", L289) die Grenzwerte der zulässigen Lärmbelastung in den Nachtstunden nach den durchgeführten Berechnungen überschritten werden.
Das zuständige Planungsbüro hatte eine Vielzahl von Maßnahmen zur Lärmminderung ins Spiel gebracht, über deren Umsetzung der Gemeinderat entscheiden muss. Daher ist min. eine Beteiligung der betroffenen Anwohner so wichtig. Nur bei erkennbarer Betroffenheit wird sich etwas ändern!
Aus der Lärmaktionsplanung lassen sich leider keine Rechtsansprüche für die betroffenen Anlieger ableiten. Trotzdem bleibt die Lärmaktionsplanung ein wichtiges Instrument, um tatsächlich Maßnahmen gegen die Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr umzusetzen. Hier ist einfach die Sassenburger Politik gefordert trotz des fehlenden Rechtsanspruches die Anlieger vor der Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr zu schützen.
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