Samstag, 9. Nov. 24
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Stra­ßen­lärm - Jetzt Stel­lung­nahme abgeben

Jetzt ist die Betei­li­gung der Bür­ger erfor­der­lich! In der Zeit vom 06. Mai 2024 (heute) bis 07. Juni 2024 fin­det die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit zur Lärm­ak­ti­ons­pla­nung statt. In die­ser Zeit kann jeder Bür­ger den Ent­wurf der Pla­nung ein­se­hen und eine Stel­lung­nahme abge­ben. Wich­tig! Nicht nur die an den Ver­kehrs­ach­sen woh­nen­den Bür­ger kön­nen sich betei­li­gen, son­dern jedem Bür­ger steht das Recht auf Betei­li­gung zu. Ein­zu­se­hen sind die Pläne wäh­rend der nor­ma­len Öff­nungs­zei­ten des Rat­hau­ses und im Inter­net.

Die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung hatte erge­ben, dass an einer Viel­zahl von Gebäu­den ent­lang der Bun­des­straße 188 ("Aller­straße", B188) in Dan­nen­büt­tel und in Wes­ter­beck ent­lang der Lan­de­straße 289 ("Haupt­straße", L289) die Grenz­werte der zuläs­si­gen Lärm­be­las­tung in den Nacht­stun­den nach den durch­ge­führ­ten Berech­nun­gen über­schrit­ten werden. 

Das zustän­dige Pla­nungs­büro hatte eine Viel­zahl von Maß­nah­men zur Lärm­min­de­rung ins Spiel gebracht, über deren Umset­zung der Gemein­de­rat ent­schei­den muss. Daher ist min. eine Betei­li­gung der betrof­fe­nen Anwoh­ner so wich­tig. Nur bei erkenn­ba­rer Betrof­fen­heit wird sich etwas ändern!

Lärm­schutz­wände in Dannenbüttel

Aus der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung las­sen sich lei­der keine Rechts­an­sprü­che für die betrof­fe­nen Anlie­ger ablei­ten. Trotz­dem bleibt die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung ein wich­ti­ges Instru­ment, um tat­säch­lich Maß­nah­men gegen die Lärm­be­las­tung aus dem Stra­ßen­ver­kehr umzu­set­zen. Hier ist ein­fach die Sas­sen­bur­ger Poli­tik gefor­dert trotz des feh­len­den Rechts­an­spru­ches die Anlie­ger vor der Lärm­be­las­tung aus dem Stra­ßen­ver­kehr zu schützen.

Lärm­schutz­wände in Westerbeck

Sym­bol­bild pixabay.com

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