Thematik Pferdehaltung - Strafbefehl über 4.500 Euro
Ist es um die Thematik Pferdehaltung im Landkreis Gifhorn ruhig oder ruhiger geworden? Nein, denn der Landkreis Gifhorn erstattet weiter Anzeigen gegen Tierhalter wegen einer „Straftat nach dem Tierschutzgesetz“ und beschäftigt damit die Justiz. Ein Tierhalter aus dem östlichen Landkreis, der auch über sein Schicksal im NDR-Beitrag berichtete, hat in der letzten Woche einen Strafbefehl über 4.500 Euro erhalten. Ein Widerspruch dazu ist in Vorbereitung.
Besonders verwerflich, dass die betroffene Person schon im fortgeschrittenen Alter von über 80 Jahren und dadurch nicht mehr so "wehrhaft" ist. Da Landrat Tobias Heilmann (SPD) nach eigener Aussage jeden Vorgang zu einer strafrechtlichen Verfolgung selbst freigibt, ist dieser für das Vorgehen des Veterinäramtes persönlich verantwortlich. Ob er wirklich weiß was er tut?
Amtsgericht verurteilt zu 100 Euro Geldbuße
In einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht Gifhorn, die mündliche Verhandlung war am 02.07.2024, wurde eine Tierhalterin zu einem Bußgeld von 100 Euro verurteilt, weil eine Umsetzung von Maßnahmen aus einer Anordnung von einem Kontrollbesuch nicht schnell genug erfolgt sein soll. Trotz des geringen Bußgeldes sind für die Verurteilte Verfahrenskosten im hohen vierstelligen Bereich aufgelaufen und in der Kreisverwaltung wurden Personalkapazitäten gebunden sowie auch hohe Verwaltungskosten erzeugt. Das Urteil ist rechtskräftig geworden, da es wirtschaftlich nicht vertretbar ist, gegen ein Bußgeld von 100 Euro in die zweite Instanz zu gehen. Das gesamte Vorgehen des Landkreises Gifhorn steht nicht mehr in einem gesunden Verhältnis und trägt rein gar nichts zum Tierschutz bei.
In der öffentlichen Verhandlung wurde auch bekannt, dass die besonders bei Pferdehaltern für ihr Vorgehen in der Kritik stehende Amtstierärztin die Kreisverwaltung verlassen hat und jetzt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover als Referentin arbeitet. Zusätzlich sucht der Landkreis per Stellenausschreibung eine neuen Amtstierarzt für die Leitung der Abteilung Veterinärwesen. Im Veterinärwesen scheint längst nicht alles so rund zu laufen, wie es Landrat Tobias Heilmann (SPD) immer darstellt.
Fristgerecht Berufung eingelegt
Unser Kreistagsabgeordneter Andreas Kautzsch, der in mündlichen Verhandlung vom 16.04.2024 wegen einer üblen Nachrede zu einer Geldstrafe vom 3.900 Euro verurteilt wurde, ist das Urteil nicht rechtskräftig geworden. Fristgemäß wurde Berufung beantragt. Die Berufungsverhandlung findet vor dem Landgericht Hildesheim statt. Einen Termin / überhaupt eine schriftliche Rückmeldung vom LG Hildesheim gibt es noch nicht.
Symbolbild pixabay.com