Tierschutz - Landkreis eskaliert wieder über Strafanzeigen
Die Info-Veranstaltung zum Tierschutz Anfang November des letzten Jahres sollte das hochemotionale Thema Tierschutz deeskalieren und auf eine sachliche Auseinandersetzung zurück bringen. Dies ist auch weitestgehend gelungen, denn die Verfahren werden über den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten geführt und nicht über die sozialen Medien.
Eskalation durch den Landkreis Gifhorn
Zum Ende des letzten Jahres hat allerdings der Landkreis Gifhorn die Thematik wieder deutlich und ohne aktuelles Geschehen eskaliert und Strafanzeigen gegen mehrere Tierhalter gestellt. Insbesondere gegen Personen, die sich auch öffentlich in den Sitzungen des Kreistages mit kritischen Aussagen über die Arbeit des Veterinäramtes an den Einwohnerfragestunden beteiligt haben. Landrat Tobias Heilmann (SPD) hat nach eigener Aussage die Einleitung der Verfahren persönlich freigegeben. Vorgeworfen wird ein Fehlverhalten das den Tatbeständen Üble Nachrede (§ 186 StGB) und/oder Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt. Die Tatzeiträume sollen beispielsweise im August oder September 2023 gewesen sein.
Diese Eskalation ist völlig unnötig und lässt erneut die Emotionen hochkochen. So schafft man kein Vertrauen und eine sachliche Debatte wird dadurch nicht gefördert. Jedem muss es frei von strafrechtlichen Konsequenzen möglich sein, seine Position zu vertreten. Dies kann notfalls vor dem Verwaltungsgericht erfolgen, aber nicht vor dem Strafgericht.
Verwaltungsgericht tendenziell immer auf Seite der Verwaltung
Zwischenzeitlich liegt auch ein weiteres, noch nicht rechtskräftiges, Urteil zur Thematik Tierschutz vom Verwaltungsgericht Braunschweig vor. Das Gericht gab dem Landkreis Gifhorn in der ersten Instanz recht, dass die Entnahme und der Verkauf von Pferden und ein zusätzlich ausgesprochenes Haltungsverbot für Pferde zum Ende des Jahres 2022 gerechtfertigt war. Die drei Klagen des Pferdehalters wurden somit vollumfänglich abgewiesen.
Die Abweisung der Klagen wurde u. a. damit begründet, das die Hufpflege mangelhaft gewesen sei und keine ausreichende tiermedizinische Versorgung der Tiere stattgefunden hätte. Das Gericht stellte eine Vernachlässigung der Tiere durch den Halter fest, was letztendlich auch das ausgesprochene Tierhaltungsverbot durch das Veterinäramt rechtfertigt. Auch der zwischenzeitlich trotz laufendem Widerspruch- und Klageverfahren erfolgte Verkauf der Tiere müsse hingenommen werden.
Der Halter beklagt eine Voreingenommenheit des Gerichtes. Unabhängig von diesem Verfahrens ist generell festzustellen, dass das Verwaltungsgericht immer mehr auf der Seite der Verwaltung steht. Es heißt halt auch Verwaltungsgericht und nicht Bürgergericht.
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