Samstag, 27. Apr. 24
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Wind­kraft - Ver­fah­rens­weg war dop­pelt rechtswidrig

Sau­bere Oppo­si­ti­ons­ar­beit nennt man das! Ein von unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft ein­ge­lei­te­tes Über­prü­fungs­ver­fah­ren bei der zustän­di­gen Kom­mu­nal­auf­sicht des Land­krei­ses Gif­horn hat erge­ben, dass der ange­dachte Ver­fah­rens­weg zur Errich­tung eines Wind­parks in der Gemeinde Sas­sen­burg in dop­pel­ter Hin­sicht rechts­wid­rig war. 

Ohne öffent­li­che Bera­tung sollte Anfang Dezem­ber 2023 ein Ziel­ab­wei­chungs­ver­fah­ren gegen das gül­tige Regio­nale Raum­ord­nungs­pro­gramm (RROP) ein­ge­reicht wer­den, um einen gro­ßen Wind­park im Drei­eck zwi­schen Dan­nen­büt­tel, Gru­ßen­dorf und Wes­ter­beck errich­ten zu kön­nen. Unser Schritt vor der nicht­öf­fent­li­chen Sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses in die Öffent­lich­keit zu gehen, um eine öffent­li­che Bera­tung ein­zu­for­dern, sorgte bei dem Bür­ger­meis­ter und sei­ner Ver­wal­tung und den wei­te­ren Par­teien des Gemein­de­ra­tes für den übli­chen Shit­s­torm mit per­sön­li­cher Dif­fa­mie­rung von Mit­glie­dern unse­rer Wählergemeinschaft. 

Kom­mu­nal­auf­sicht bean­stan­det Verfahrensweg

Völ­lig zu unrecht, denn kom­mu­nal­auf­sicht­lich wird auch die Auf­fas­sung ver­tre­ten, dass die betrof­fe­nen Orts­räte zur Mei­nungs­bil­dung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses invol­viert hät­ten wer­den müs­sen, selbst­ver­ständ­lich in öffent­li­cher Sit­zung, da Bau­recht öffent­li­ches Recht ist. Die Kom­mu­nal­auf­sicht warnt deut­lich, dass das Thema Wind­ener­gie­an­la­gen regel­mä­ßig für Dis­kus­sio­nen in der Bevöl­ke­rung sorgt und die Gefahr birgt, gericht­lich ange­grif­fen zu werden.

Fer­ner ver­tritt die Kom­mu­nal­auf­sicht die Auf­fas­sung, dass das Ein­rei­chen eines Ziel­ab­wei­chungs­an­trags beim Regio­nal­ver­band Groß­raum Braun­schweig kein Geschäft der lau­fen­den Ver­wal­tung ist. Der Ziel­ab­wei­chungs­an­trag muss statt­des­sen min­des­tens durch den Ver­wal­tungs­aus­schuss geprüft und des­sen Ein­rei­chung beim Regio­nal­ver­band poli­tisch beschlos­sen wer­den. Auch in die­sem Ver­fah­rens­schritt wäre eine Betei­li­gung der Orts­räte zwin­gend vor­ge­schrie­ben gewe­sen. Ursprüng­lich war nur vor­ge­se­hen, dass der durch einen Pro­jek­tie­rer erstellte Ziel­ab­wei­chungs­an­trag durch die Ver­wal­tung geprüft wird und nach Prü­fung direkt an den Regio­nal­ver­band ein­ge­reicht wer­den sollte. 

Noch nie hat die Kom­mu­nal­auf­sicht des Land­krei­ses Gif­horn in einem Über­prü­fungs­ver­fah­ren so deut­lich unsere Recht­auf­fas­sung bestä­tigt. Trau­rig, dass es über­haupt so weit kom­men muss und eine sach­li­che Aus­ein­an­der­set­zung, ins­be­son­dere mit der SPD-Frak­tion, nicht mög­lich zu sein scheint. Für alle Betei­lig­ten besteht jetzt Rechts­si­cher­heit zum Verfahrensweg. 

Neuer Ver­fah­rens­weg mit gemein­sa­mer Sitzung

Dem­entspre­chend soll in einer gemein­sa­men Sit­zung des Bau- und Umwelt­aus­schus­ses sowie den Orts­rä­ten von Dan­nen­büt­tel, Gru­ßen­dorf und Wes­ter­beck vor­aus­sicht­lich am 12. Februar 2024 das Thema "Ziel­ab­wei­chungs­ver­fah­ren Wind­kraft" öffent­lich bera­ten wer­den. Die wei­tere Bera­tungs­rei­hen­folge wäre dann noch im Ver­wal­tungs­aus­schuss am 15. Februar 2024 und final am 01. März 2024 im Gemein­de­rat. Der jetzt gewählte Ver­fah­rens­weg ist nicht zu beanstanden. 

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