Windkraft - Verfahrensweg war doppelt rechtswidrig
Saubere Oppositionsarbeit nennt man das! Ein von unserer Wählergemeinschaft eingeleitetes Überprüfungsverfahren bei der zuständigen Kommunalaufsicht des Landkreises Gifhorn hat ergeben, dass der angedachte Verfahrensweg zur Errichtung eines Windparks in der Gemeinde Sassenburg in doppelter Hinsicht rechtswidrig war.
Ohne öffentliche Beratung sollte Anfang Dezember 2023 ein Zielabweichungsverfahren gegen das gültige Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) eingereicht werden, um einen großen Windpark im Dreieck zwischen Dannenbüttel, Grußendorf und Westerbeck errichten zu können. Unser Schritt vor der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses in die Öffentlichkeit zu gehen, um eine öffentliche Beratung einzufordern, sorgte bei dem Bürgermeister und seiner Verwaltung und den weiteren Parteien des Gemeinderates für den üblichen Shitstorm mit persönlicher Diffamierung von Mitgliedern unserer Wählergemeinschaft.
Kommunalaufsicht beanstandet Verfahrensweg
Völlig zu unrecht, denn kommunalaufsichtlich wird auch die Auffassung vertreten, dass die betroffenen Ortsräte zur Meinungsbildung des Verwaltungsausschusses involviert hätten werden müssen, selbstverständlich in öffentlicher Sitzung, da Baurecht öffentliches Recht ist. Die Kommunalaufsicht warnt deutlich, dass das Thema Windenergieanlagen regelmäßig für Diskussionen in der Bevölkerung sorgt und die Gefahr birgt, gerichtlich angegriffen zu werden.
Ferner vertritt die Kommunalaufsicht die Auffassung, dass das Einreichen eines Zielabweichungsantrags beim Regionalverband Großraum Braunschweig kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist. Der Zielabweichungsantrag muss stattdessen mindestens durch den Verwaltungsausschuss geprüft und dessen Einreichung beim Regionalverband politisch beschlossen werden. Auch in diesem Verfahrensschritt wäre eine Beteiligung der Ortsräte zwingend vorgeschrieben gewesen. Ursprünglich war nur vorgesehen, dass der durch einen Projektierer erstellte Zielabweichungsantrag durch die Verwaltung geprüft wird und nach Prüfung direkt an den Regionalverband eingereicht werden sollte.
Noch nie hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Gifhorn in einem Überprüfungsverfahren so deutlich unsere Rechtauffassung bestätigt. Traurig, dass es überhaupt so weit kommen muss und eine sachliche Auseinandersetzung, insbesondere mit der SPD-Fraktion, nicht möglich zu sein scheint. Für alle Beteiligten besteht jetzt Rechtssicherheit zum Verfahrensweg.
Neuer Verfahrensweg mit gemeinsamer Sitzung
Dementsprechend soll in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sowie den Ortsräten von Dannenbüttel, Grußendorf und Westerbeck voraussichtlich am 12. Februar 2024 das Thema "Zielabweichungsverfahren Windkraft" öffentlich beraten werden. Die weitere Beratungsreihenfolge wäre dann noch im Verwaltungsausschuss am 15. Februar 2024 und final am 01. März 2024 im Gemeinderat. Der jetzt gewählte Verfahrensweg ist nicht zu beanstanden.
Symbolbild pixabay.com