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Wind­parks - Direkte Demo­kra­tie unzulässig

Ein Ver­such die Bür­ger der Gemeinde Sas­sen­burg mit einer direk­ten Betei­li­gung über Pläne des Regio­nal­ver­ban­des Braun­schweig (RGB) für die Neu­auf­stel­lung der Raum­ord­nung Wind­ener­gie am Wahl­tag der vor­ge­zo­ge­nen Bun­des­tags­wahl am 23. Februar 2025 mit ent­schei­den zu las­sen, wurde in einer Son­der­sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses für unzu­läs­sig erklärt. 

Vor­aus­ge­gan­gen war ein Antrag eines Wes­ter­be­cker Bür­gers zur Durch­füh­rung eines Bür­ger­be­geh­rens nach der Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sung (NKomVG), der inhalt­lich dar­auf gerich­tet war, dem Gemein­de­rat vor­zu­ge­ben, wel­che Stel­lung­nahme der Gemein­de­rat gegen­über dem RGB im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung im nächs­ten Jahr abge­ben soll. 

Die eben­falls bean­tragte Vor­prü­fung der Zuläs­sig­keit, die die Gemeinde Sas­sen­burg durch die Kom­mu­nal­auf­sicht des Land­krei­ses Gif­horn durch­füh­ren ließ, hat erge­ben, dass Bür­ger­be­geh­ren grund­sätz­lich für alle Plan­fest­stel­lungs- oder Zulas­sungs­ver­fah­ren oder alle ver­gleich­ba­ren Ver­fah­ren mit Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung unzu­läs­sig sein sol­len (Aus­schluss­grund nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 NKomVG). 

Dies sei auch dann gül­tig, wenn die Gemeinde selbst das Ver­fah­ren nicht führt, aber daran auch nur indi­rekt betei­ligt ist. Glei­ches soll auch für Stel­lung­nah­men durch die Gemeinde in den genann­ten Ver­fah­ren gül­tig sein, da bereits eine for­ma­li­sierte Bür­ger­be­tei­li­gung vor­ge­se­hen ist. Ver­gleich­bare Gerichts­ur­teile, die diese Rechts­auf­fas­sung nur gestützt auf Kom­men­tie­run­gen zur Kom­mu­nal­ver­fas­sung (Thiele) sicher bestä­ti­gen, gibt es aller­dings nicht. 

Viel­mehr wäre der Aus­schluss von Bür­ger­be­geh­ren in sol­chen Pla­nungs- und Zulas­sungs­ver­fah­ren auf­grund der Wir­kung auf die Öffent­lich­keit und Umwelt rechts­po­li­tisch sehr frag­wür­dig . Gerade sol­che Ver­fah­ren sind für die Durch­füh­rung von Bür­ger­be­geh­ren von Inter­esse. Folgt man der Rechts­auf­fas­sung, sind Bür­ger­be­geh­ren für direkte Demo­kra­tie ein kaum anwend­ba­res Mit­tel. Dies kann nicht im Sinne der demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung sein, wenn direkte Demo­kra­tie eigent­lich uner­wünscht ist!

Warum wäre ein Bür­ger­be­geh­ren so wichtig?

Ein Bür­ger­be­geh­ren mit direk­ter Betei­li­gung der Bür­ger wäre so wich­tig, weil davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass das Mei­nungs­bild im Gemein­de­rat nicht dem Wil­len der Bür­ger ent­spricht. Aus dem Gemein­de­rat ist durch Öko-Fana­tis­mus und der Begehr­lich­keit nach win­ken­den finan­zi­el­len Ein­nah­men eine breite Zustim­mung für die Pläne des RGB zu erwarten.

Im Gegen­satz dazu hat­ten sich bei einer im Februar 2024 gestar­te­ten Online-Umfrage (nicht reprä­sen­ta­tiv) knapp 62 Pro­zent der Teil­neh­mer gegen die Errich­tung von Wind­kraft-Anla­gen auf dem Gebiet der Gemeinde Sas­sen­burg aus­ge­spro­chen. Hinzu kom­men noch knapp 31 Pro­zent der Teil­neh­mer, die dies nur unter Beach­tung des Umwelt-, Natur- und Arten­schut­zes zulas­sen wür­den. Dar­aus lässt sich ablei­ten, das eine breite Mehr­heit der Bevöl­ke­rung von rund 90 Pro­zent die Pläne des RGB ablehnt. Ins­be­son­dere die Zer­stö­rung von Wald mit dem Lebens­raum von bedroh­ten Tier­ar­ten steht in der Kritik.

Im Ver­fah­ren ist zwar eine Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung für jeder­mann vor­ge­se­hen. Geht aber der RGB genauso auf die Stel­lung­nah­men der Bür­ger ein, wie es bis­her in der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu Bebau­ungs­plä­nen (B-Pläne) durch die Gemeinde Sas­sen­burg erfolgt ist, wird die Stimme der Bür­ger nicht gehört wer­den. Hun­derte Stel­lung­nah­men der Bür­ger zur Ände­rung des B-Pla­nes für den Bern­stein­see wur­den fast aus­schließ­lich igno­riert. Dem ent­ge­gen würde eine kri­ti­sche Stel­lung­nahme der Gemeinde Sas­sen­burg sicher eine grö­ßere Beach­tung finden.

Ver­net­zung in der gan­zen Region

Im Hin­ter­grund ist bereits eine Ver­net­zung von Inter­es­sen­ge­mein­schaf­ten aus dem gan­zen Ver­bands­ge­biet des RGB erfolgt. Auch im Land­kreis for­miert sich Wider­stand gegen die Pla­nung des RGB. Alle ver­fol­gen gemein­sam das Ziel, dass der Bür­ger­wille Gehör findet. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg