Windparks - Direkte Demokratie unzulässig
Ein Versuch die Bürger der Gemeinde Sassenburg mit einer direkten Beteiligung über Pläne des Regionalverbandes Braunschweig (RGB) für die Neuaufstellung der Raumordnung Windenergie am Wahltag der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 mit entscheiden zu lassen, wurde in einer Sondersitzung des Verwaltungsausschusses für unzulässig erklärt.
Vorausgegangen war ein Antrag eines Westerbecker Bürgers zur Durchführung eines Bürgerbegehrens nach der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG), der inhaltlich darauf gerichtet war, dem Gemeinderat vorzugeben, welche Stellungnahme der Gemeinderat gegenüber dem RGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im nächsten Jahr abgeben soll.
Die ebenfalls beantragte Vorprüfung der Zulässigkeit, die die Gemeinde Sassenburg durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Gifhorn durchführen ließ, hat ergeben, dass Bürgerbegehren grundsätzlich für alle Planfeststellungs- oder Zulassungsverfahren oder alle vergleichbaren Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unzulässig sein sollen (Ausschlussgrund nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 NKomVG).
Dies sei auch dann gültig, wenn die Gemeinde selbst das Verfahren nicht führt, aber daran auch nur indirekt beteiligt ist. Gleiches soll auch für Stellungnahmen durch die Gemeinde in den genannten Verfahren gültig sein, da bereits eine formalisierte Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Vergleichbare Gerichtsurteile, die diese Rechtsauffassung nur gestützt auf Kommentierungen zur Kommunalverfassung (Thiele) sicher bestätigen, gibt es allerdings nicht.
Vielmehr wäre der Ausschluss von Bürgerbegehren in solchen Planungs- und Zulassungsverfahren aufgrund der Wirkung auf die Öffentlichkeit und Umwelt rechtspolitisch sehr fragwürdig . Gerade solche Verfahren sind für die Durchführung von Bürgerbegehren von Interesse. Folgt man der Rechtsauffassung, sind Bürgerbegehren für direkte Demokratie ein kaum anwendbares Mittel. Dies kann nicht im Sinne der demokratischen Grundordnung sein, wenn direkte Demokratie eigentlich unerwünscht ist!
Warum wäre ein Bürgerbegehren so wichtig?
Ein Bürgerbegehren mit direkter Beteiligung der Bürger wäre so wichtig, weil davon ausgegangen werden kann, dass das Meinungsbild im Gemeinderat nicht dem Willen der Bürger entspricht. Aus dem Gemeinderat ist durch Öko-Fanatismus und der Begehrlichkeit nach winkenden finanziellen Einnahmen eine breite Zustimmung für die Pläne des RGB zu erwarten.
Im Gegensatz dazu hatten sich bei einer im Februar 2024 gestarteten Online-Umfrage (nicht repräsentativ) knapp 62 Prozent der Teilnehmer gegen die Errichtung von Windkraft-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Sassenburg ausgesprochen. Hinzu kommen noch knapp 31 Prozent der Teilnehmer, die dies nur unter Beachtung des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes zulassen würden. Daraus lässt sich ableiten, das eine breite Mehrheit der Bevölkerung von rund 90 Prozent die Pläne des RGB ablehnt. Insbesondere die Zerstörung von Wald mit dem Lebensraum von bedrohten Tierarten steht in der Kritik.
Im Verfahren ist zwar eine Öffentlichkeitsbeteiligung für jedermann vorgesehen. Geht aber der RGB genauso auf die Stellungnahmen der Bürger ein, wie es bisher in der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplänen (B-Pläne) durch die Gemeinde Sassenburg erfolgt ist, wird die Stimme der Bürger nicht gehört werden. Hunderte Stellungnahmen der Bürger zur Änderung des B-Planes für den Bernsteinsee wurden fast ausschließlich ignoriert. Dem entgegen würde eine kritische Stellungnahme der Gemeinde Sassenburg sicher eine größere Beachtung finden.
Vernetzung in der ganzen Region
Im Hintergrund ist bereits eine Vernetzung von Interessengemeinschaften aus dem ganzen Verbandsgebiet des RGB erfolgt. Auch im Landkreis formiert sich Widerstand gegen die Planung des RGB. Alle verfolgen gemeinsam das Ziel, dass der Bürgerwille Gehör findet.
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