Windparks - Neue gesetzliche Rahmenbedingungen
Ziemlich ruhig ist es um die Thematik zur Errichtung von zwei großen Windparks in der Gemeinde Sassenburg geworden. Also keine Angst, dass irgendetwas hinter den Kulissen weiterläuft, ohne dass die Öffentlichkeit etwas mitbekommt. Beispielsweise gibt es noch keinen Termin für die interne Info-Veranstaltung, in der sich die Mandatsträger mit neutralen Fachleuten über die Vor- und Nachteile informieren können. Auf Vorschlag unserer Fraktion sollen u. a. Vertreter von Umweltschutzverbänden und vom Netzbetreiber an der Debatte beteiligt werden.
Zwischenzeitlich hat der Niedersächsische Landtag im April 2024 mit dem Niedersächsischen Windgesetz die Rahmenbedingungen für den Ausbau neu festgelegt. So wird in Niedersachsen landesweit die Fläche für die Windenergie auf mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche festgelegt. Gemäß der räumlichen Verteilung, also Stadtgebiete und der ländlicher Raum, können im ländlichen Raum die regionalen Teilflächen bis zu 4 Prozent der Gesamtfläche betragen.
Ausbau soll "schmackhaft" gemacht werden
Mit dem "Windenergiebeschleunigungs- und Beteiligungsgesetz" soll den Kommunen und den Menschen in der Nähe der Anlagen der Ausbau schmackhaft gemacht werden. Die Anlagenbetreiber von jedem neuen Windrad und jeder neuen Freiflächen-PV-Anlage sind verpflichtet, die bereits bekannte Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Grob geschätzt sind das die bereits berichteten 30.000 Euro pro Jahr für jedes neue Windrad. Die Kommunen können es frei für Naturschutz, soziale, kulturelle Zwecke für Bildung oder zur Stärkung der Daseinsvorsorge verwenden. 50 Prozent der Einnahmen sollen möglichst in den jeweiligen Ortsteilen verwendet werden, wo das Windrad oder die Freiflächen-Solaranlage steht. Einmal im Jahr müssen die Kommunen die Bürger darüber informieren, wofür sie das Geld verwendet haben. Die Einnahmen können aber auch bis zu 3 Jahre angespart werden um größere Investitionen zu tätigen oder größere Projekte umzusetzen.
Neu ist, dass die Betreiber der Anlage mit im Schnitt weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt profitieren lassen müssen. Dazu ist ein flexibles Bündel von Ausschüttungen für die Bürger möglich. Denkbar wären dauerhaft niedrige Strompreise, eine Direktzahlung an die Menschen um die Anlage pro Kopf oder die Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften, Anteilsscheinen, Energiesparbriefen oder Schwarmfinanzierung und Crowdfunding. Zusätzlich können pro neuer Windkraftanlage Zahlungen von geschätzten 15.000 Euro an die Bürger rund um die Anlage fließen.
Die Landesregierung hat eine Info-Seite mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQs) zum Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz aufgebaut. Das Studium der Seite ist wirklich zu empfehlen.
Energieüberschuss in Niedersachsen
Im vergangenen Jahr 2023 wurde in Niedersachsen erstmals in einer theoretischen Betrachtung mehr Strom aus Erneuerbaren Energien (50,8 TwH) erzeugt als verbraucht (50,5 TwH). Dabei wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass der Strom aus Erneuerbaren Energien nicht rund um die Uhr zur Verfügung steht. Für eine Absicherung der Versorgung muss weiterhin Strom importiert und/oder in konventionellen Anlagen erzeugt werden.
Trotz dem bereits vorhandenen theoretischen Überschuss verfolgt die Rot-Grüne Landesregierung das Ziel, rund 300 neue Windkraftanlagen mit einer Leistung von 1.500 Megawatt (MW) pro Jahr aufzubauen. Der Ausbau bringt daher kein Stück mehr an Versorgungssicherheit.
Sollen wir dafür unsere schöne Landschaft und unser Wohnumfeld opfern?
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