Dienstag, 16. Jul. 24
AktuellesBeiträge/ThemenGemeinde

Wind­parks - Neue gesetz­li­che Rahmenbedingungen

Ziem­lich ruhig ist es um die The­ma­tik zur Errich­tung von zwei gro­ßen Wind­parks in der Gemeinde Sas­sen­burg gewor­den. Also keine Angst, dass irgend­et­was hin­ter den Kulis­sen wei­ter­läuft, ohne dass die Öffent­lich­keit etwas mit­be­kommt. Bei­spiels­weise gibt es noch kei­nen Ter­min für die interne Info-Ver­an­stal­tung, in der sich die Man­dats­trä­ger mit neu­tra­len Fach­leu­ten über die Vor- und Nach­teile infor­mie­ren kön­nen. Auf Vor­schlag unse­rer Frak­tion sol­len u. a. Ver­tre­ter von Umwelt­schutz­ver­bän­den und vom Netz­be­trei­ber an der Debatte betei­ligt werden. 

Zwi­schen­zeit­lich hat der Nie­der­säch­si­sche Land­tag im April 2024 mit dem Nie­der­säch­si­schen Wind­ge­setz die Rah­men­be­din­gun­gen für den Aus­bau neu fest­ge­legt. So wird in Nie­der­sach­sen lan­des­weit die Flä­che für die Wind­ener­gie auf min­des­tens 2,2 Pro­zent der Lan­des­flä­che fest­ge­legt. Gemäß der räum­li­chen Ver­tei­lung, also Stadt­ge­biete und der länd­li­cher Raum, kön­nen im länd­li­chen Raum die regio­na­len Teil­flä­chen bis zu 4 Pro­zent der Gesamt­flä­che betragen. 

Aus­bau soll "schmack­haft" gemacht werden 

Mit dem "Wind­ener­gie­be­schleu­ni­gungs- und Betei­li­gungs­ge­setz" soll den Kom­mu­nen und den Men­schen in der Nähe der Anla­gen der Aus­bau schmack­haft gemacht wer­den. Die Anla­gen­be­trei­ber von jedem neuen Wind­rad und jeder neuen Frei­flä­chen-PV-Anlage sind ver­pflich­tet, die bereits bekannte Akzep­tanz­ab­gabe von 0,2 Cent pro Kilo­watt­stunde an die jewei­lige Gemeinde zu zah­len. Grob geschätzt sind das die bereits berich­te­ten 30.000 Euro pro Jahr für jedes neue Wind­rad. Die Kom­mu­nen kön­nen es frei für Natur­schutz, soziale, kul­tu­relle Zwe­cke für Bil­dung oder zur Stär­kung der Daseins­vor­sorge ver­wen­den. 50 Pro­zent der Ein­nah­men sol­len mög­lichst in den jewei­li­gen Orts­tei­len ver­wen­det wer­den, wo das Wind­rad oder die Frei­flä­chen-Solar­an­lage steht. Ein­mal im Jahr müs­sen die Kom­mu­nen die Bür­ger dar­über infor­mie­ren, wofür sie das Geld ver­wen­det haben. Die Ein­nah­men kön­nen aber auch bis zu 3 Jahre ange­spart wer­den um grö­ßere Inves­ti­tio­nen zu täti­gen oder grö­ßere Pro­jekte umzusetzen. 

Neu ist, dass die Betrei­ber der Anlage mit im Schnitt wei­te­ren 0,1 Cent pro Kilo­watt­stunde die Men­schen im Umfeld von 2,5 Kilo­me­tern der Anlage direkt pro­fi­tie­ren las­sen müs­sen. Dazu ist ein fle­xi­bles Bün­del von Aus­schüt­tun­gen für die Bür­ger mög­lich. Denk­bar wären dau­er­haft nied­rige Strom­preise, eine Direkt­zah­lung an die Men­schen um die Anlage pro Kopf oder die Betei­li­gung an Bür­ger­en­er­gie­ge­nos­sen­schaf­ten, Anteils­schei­nen, Ener­gie­spar­brie­fen oder Schwarm­fi­nan­zie­rung und Crowd­fun­ding. Zusätz­lich kön­nen pro neuer Wind­kraft­an­lage Zah­lun­gen von geschätz­ten 15.000 Euro an die Bür­ger rund um die Anlage fließen.

Die Lan­des­re­gie­rung hat eine Info-Seite mit häu­fig gestell­ten Fra­gen und Ant­wor­ten (FAQs) zum Nie­der­säch­si­schen Wind­ener­gie­flä­chen­be­darfs­ge­setz auf­ge­baut. Das Stu­dium der Seite ist wirk­lich zu empfehlen.

Ener­gie­über­schuss in Niedersachsen

Im ver­gan­ge­nen Jahr 2023 wurde in Nie­der­sach­sen erst­mals in einer theo­re­ti­schen Betrach­tung mehr Strom aus Erneu­er­ba­ren Ener­gien (50,8 TwH) erzeugt als ver­braucht (50,5 TwH). Dabei wurde aller­dings nicht berück­sich­tigt, dass der Strom aus Erneu­er­ba­ren Ener­gien nicht rund um die Uhr zur Ver­fü­gung steht. Für eine Absi­che­rung der Ver­sor­gung muss wei­ter­hin Strom impor­tiert und/oder in kon­ven­tio­nel­len Anla­gen erzeugt werden. 

Trotz dem bereits vor­han­de­nen theo­re­ti­schen Über­schuss ver­folgt die Rot-Grüne Lan­des­re­gie­rung das Ziel, rund 300 neue Wind­kraft­an­la­gen mit einer Leis­tung von 1.500 Mega­watt (MW) pro Jahr auf­zu­bauen. Der Aus­bau bringt daher kein Stück mehr an Versorgungssicherheit. 

Sol­len wir dafür unsere schöne Land­schaft und unser Wohn­um­feld opfern? 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

error: Der Inhalt ist urheberlich geschützt