Freitag, 26. Apr. 24
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Bür­ger­ver­ein infor­miert über Lage am Bernsteinsee

Der "Bür­ger­ver­ein Bern­stein­see Stüde" hat mit einem Rechts­bei­stand am 05.12.2019 im rap­pel­vol­len Bür­ger­haus Stüde über die aktu­elle Lage zur von der Gemein­de­ver­wal­tung initi­ier­ten Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes (B-Plan) Bern­stein­see informiert.

In der gut zwei­stün­di­gen Ver­an­stal­tung hat­ten Mit­glie­der des Ver­eins sowie Grund­stücks­ei­gen­tü­mer die Mög­lich­keit, ins­be­son­dere recht­li­che Fra­gen an den Fach­an­walt zu stel­len, wor­aus sich teil­weise eine hit­zige Dis­kus­sion entwickelte.

Um es gleich noch ein­mal vor­weg­zu­neh­men, unsere Frak­tion wird eine poli­ti­sche Lösung des Kon­flik­tes anstre­ben und die Bür­ger der Gemeinde Sas­sen­burg dabei unter­stüt­zen, einen trag­fä­hi­gen Kom­pro­miss zu finden.

Aus der geführ­ten Dis­kus­sion sehen wir aller­dings einen Infor­ma­ti­ons- und Klarstellungsbedarf:

  • Der Land­kreis Gif­horn hat in der Sit­zung des Bau­aus­schus­ses am 10.10.2019 die Ziel­set­zung her­aus­ge­ge­ben, alle bis zu die­sem Datum ein­ge­gan­ge­nen Bau­an­träge für den Bern­stein­see bis zur Wirk­sam­keit der Ver­än­de­rungs­sperre zu bear­bei­ten und zu beschei­den. Dies wäre eine Ver­kür­zung der lei­der sonst übli­chen Bear­bei­tungs­zeit von vier bis sechs Mona­ten bei ver­gleich­ba­ren Bauanträgen. 
  • Eine Bau­ge­neh­mi­gung wird, so wie bean­tragt, für ein Wochen­end­haus und nicht für ein Wohn­haus erteilt. 
  • Ent­ge­gen dem Vor­trag von Herrn Lau­cke, PIP Wohn­kon­zepte GmbH, hat die Gemeinde Sas­sen­burg nie eine dau­er­hafte Wohn­nut­zung auf dem Gelände des Bern­stein­see bewor­ben. Viel­mehr haben dies "win­dige" Ver­käu­fer von Grund­stü­cken und Immo­bi­lien mit Wer­be­sprü­chen wie "Woh­nen… dort wo andere Urlaub machen" getan, und damit die Unwis­sen­heit ihrer Kun­den scham­los aus­ge­nutzt. Auf Basis die­ser Aus­sa­gen könnte eine „arg­lis­tige Täu­schung“ vor­lie­gen und abge­schlos­sene Kauf­ver­träge unwirk­sam sein. 
  • Durch eine Ände­rung des B-Pla­nes behal­ten geneh­migte Bau­vor­ha­ben ihren Sta­tus. Sollte zukünf­tig nur noch eine Bebau­ung mit einer klei­ne­ren Grund­flä­che zuläs­sig sein, wer­den Bestands­bau­ten dadurch nicht ins Unrecht gesetzt. Ein Wert­ver­lust ist eher unwahr­schein­lich, da die bestehen­den Häu­ser mit ihrer Größe zukünf­tig ein Pri­vi­leg inne haben.
  • Das ganze Gelände des Bern­stein­see ist ein Pri­vat­ge­lände, sodass alle Stra­ßen keine öffent­lich gewid­me­ten Stra­ßen sind. Ein Groß­teil der Stra­ßen wäre auf­grund der Beschaf­fen­heit und vor allem der Stra­ßen­breite auch nicht wid­mungs­fä­hig. Für die Pflege des Gelän­des ist die Betrei­ber­ge­sell­schaft und nicht die Gemeinde Sas­sen­burg zustän­dig. Das Gelände gehört zur Ort­schaft Stüde und muss nicht ein­ge­glie­dert oder ein­ge­mein­det werden. 
  • Bau- und Mel­de­recht ist strikt zu tren­nen. Mit der Anmel­dung eines Haupt­wohn­sit­zes wird keine Geneh­mi­gung erteilt, ein Wochen­end­haus dau­er­haft als Wohn­haus zu nutzen. 

Wie geht es wei­ter mit der The­ma­tik Bernsteinsee?

In Abstim­mung mit dem Vor­stand des Bür­ger­ver­eins haben wir frist­ge­recht einen Antrag zur Bera­tung ein­ge­reicht, der die fol­gende Ziel­set­zung für die Ände­rungs des B-Pla­nes Bern­stein­see vorsieht: 

Durch die Auf­stel­lung des Bebau­ungs­pla­nes "Bern­stein­see - Neu­fas­sung; 2. Ände­rung“ soll das Ziel ver­folgt wer­den, das „Son­der­ge­biet Wochen­end­häu­ser“ in ein „Son­der­ge­biet Nah­erho­lungs- und Tou­ris­mus-Zen­trum Bern­stein­see" nach §11 BauNVO mit der fol­gen­den Zweck­be­stim­mung umzu­wan­deln: Frei­zeit­er­ho­lung und Gäs­te­be­her­ber­gung mit Anla­gen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit- und Nah­erho­lung sowie der Frem­den­be­her­ber­gung und dem Dau­er­woh­nen dienen.

Zuläs­sig sol­len sein: Wochen­end- und Feri­en­häu­ser, die zur Frei­zeit­er­ho­lung, Gäs­te­be­her­ber­gung und Dau­er­woh­nen die­nen, wenn diese dazu eine ent­spre­chende Eig­nung nach NBauO und BauN-VO besitzen.

Die­ser Antrag wird zusam­men mit dem Auf­stel­lungs­be­schluss und der Ver­än­de­rungs­sperre erst­ma­lig am 12.12.2019 im Ver­wal­tungs­aus­schuss (nicht­öf­fent­li­che Sit­zung) und danach am 19.12.2019 im Gemein­de­rat beraten. 

Recht­li­che Hinweise

Wir machen dar­auf auf­merk­sam, dass die Ver­öf­fent­li­chun­gen auf unse­rer Home­page aus­schließ­lich einen infor­mel­len Cha­rak­ter haben und in kei­ner Weise eine Rechts­be­ra­tung dar­stel­len oder erset­zen! Für eine ver­bind­li­che Rechts­be­ra­tung, die auf Ihre per­sön­li­che Situa­tion ein­geht, wen­den Sie sich bitte an einen zuge­las­se­nen Rechtsanwalt. 

Bild­nach­weis: ©B.I.G.-Sassenburg

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