Bürgerverein informiert über Lage am Bernsteinsee
Der "Bürgerverein Bernsteinsee Stüde" hat mit einem Rechtsbeistand am 05.12.2019 im rappelvollen Bürgerhaus Stüde über die aktuelle Lage zur von der Gemeindeverwaltung initiierten Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Bernsteinsee informiert.
In der gut zweistündigen Veranstaltung hatten Mitglieder des Vereins sowie Grundstückseigentümer die Möglichkeit, insbesondere rechtliche Fragen an den Fachanwalt zu stellen, woraus sich teilweise eine hitzige Diskussion entwickelte.
Um es gleich noch einmal vorwegzunehmen, unsere Fraktion wird eine politische Lösung des Konfliktes anstreben und die Bürger der Gemeinde Sassenburg dabei unterstützen, einen tragfähigen Kompromiss zu finden.
Aus der geführten Diskussion sehen wir allerdings einen Informations- und Klarstellungsbedarf:
- Der Landkreis Gifhorn hat in der Sitzung des Bauausschusses am 10.10.2019 die Zielsetzung herausgegeben, alle bis zu diesem Datum eingegangenen Bauanträge für den Bernsteinsee bis zur Wirksamkeit der Veränderungssperre zu bearbeiten und zu bescheiden. Dies wäre eine Verkürzung der leider sonst üblichen Bearbeitungszeit von vier bis sechs Monaten bei vergleichbaren Bauanträgen.
- Eine Baugenehmigung wird, so wie beantragt, für ein Wochenendhaus und nicht für ein Wohnhaus erteilt.
- Entgegen dem Vortrag von Herrn Laucke, PIP Wohnkonzepte GmbH, hat die Gemeinde Sassenburg nie eine dauerhafte Wohnnutzung auf dem Gelände des Bernsteinsee beworben. Vielmehr haben dies "windige" Verkäufer von Grundstücken und Immobilien mit Werbesprüchen wie "Wohnen… dort wo andere Urlaub machen" getan, und damit die Unwissenheit ihrer Kunden schamlos ausgenutzt. Auf Basis dieser Aussagen könnte eine „arglistige Täuschung“ vorliegen und abgeschlossene Kaufverträge unwirksam sein.
- Durch eine Änderung des B-Planes behalten genehmigte Bauvorhaben ihren Status. Sollte zukünftig nur noch eine Bebauung mit einer kleineren Grundfläche zulässig sein, werden Bestandsbauten dadurch nicht ins Unrecht gesetzt. Ein Wertverlust ist eher unwahrscheinlich, da die bestehenden Häuser mit ihrer Größe zukünftig ein Privileg inne haben.
- Das ganze Gelände des Bernsteinsee ist ein Privatgelände, sodass alle Straßen keine öffentlich gewidmeten Straßen sind. Ein Großteil der Straßen wäre aufgrund der Beschaffenheit und vor allem der Straßenbreite auch nicht widmungsfähig. Für die Pflege des Geländes ist die Betreibergesellschaft und nicht die Gemeinde Sassenburg zuständig. Das Gelände gehört zur Ortschaft Stüde und muss nicht eingegliedert oder eingemeindet werden.
- Bau- und Melderecht ist strikt zu trennen. Mit der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes wird keine Genehmigung erteilt, ein Wochenendhaus dauerhaft als Wohnhaus zu nutzen.
Wie geht es weiter mit der Thematik Bernsteinsee?
In Abstimmung mit dem Vorstand des Bürgervereins haben wir fristgerecht einen Antrag zur Beratung eingereicht, der die folgende Zielsetzung für die Änderungs des B-Planes Bernsteinsee vorsieht:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bernsteinsee - Neufassung; 2. Änderung“ soll das Ziel verfolgt werden, das „Sondergebiet Wochenendhäuser“ in ein „Sondergebiet Naherholungs- und Tourismus-Zentrum Bernsteinsee" nach §11 BauNVO mit der folgenden Zweckbestimmung umzuwandeln: Freizeiterholung und Gästebeherbergung mit Anlagen und Einrichtungen, die der Freizeit- und Naherholung sowie der Fremdenbeherbergung und dem Dauerwohnen dienen.
Zulässig sollen sein: Wochenend- und Ferienhäuser, die zur Freizeiterholung, Gästebeherbergung und Dauerwohnen dienen, wenn diese dazu eine entsprechende Eignung nach NBauO und BauN-VO besitzen.
Dieser Antrag wird zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss und der Veränderungssperre erstmalig am 12.12.2019 im Verwaltungsausschuss (nichtöffentliche Sitzung) und danach am 19.12.2019 im Gemeinderat beraten.
Rechtliche Hinweise
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Veröffentlichungen auf unserer Homepage ausschließlich einen informellen Charakter haben und in keiner Weise eine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen! Für eine verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre persönliche Situation eingeht, wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
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