Freitag, 26. Apr. 24
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Erd­be­stat­tun­gen wer­den fast 49% teurer

Für eine kon­tro­verse Debatte sorgte in der letz­ten Sit­zung des Feu­er­schutz- und Ord­nungs­aus­schus­ses die von der Gemein­de­ver­wal­tung vor­ge­schla­gene Erhö­hung der Fried­hofs­ge­büh­ren. Soll­ten vor der Bera­tung die Gebüh­ren "nur" bis zu 36 Pro­zent stei­gen, hat der Aus­schuss mit den Stim­men der SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe jetzt sogar einer Erhö­hung bis zu fast 49 % zuge­stimmt. Die Bestat­tung in einer neuen Urnen­wand soll 1.686 Euro kosten.

Die Nach­kal­ku­la­tion war erfor­der­lich, da die Ruhe­frist für alle Arten der Urnen­be­stat­tung ange­passt wurde (nach­fol­gend berich­tet) und der kal­ku­la­to­ri­sche Zins­satz für die Son­der­ein­zel­kos­ten „Urnen­ni­schen“ von 5,42 % auf 3,50 % gesenkt wurde. Durch die jetzt beschlos­se­nen Rah­men­be­din­gun­gen fal­len dann die Gebüh­ren­er­hö­hun­gen für Erd­be­stat­tun­gen auf­grund län­ge­rer Lauf­zei­ten höher aus als für die Urnenbestattungen.

Fried­höfe sind, so unglaub­lich es klin­gen mag, "Nah­erho­lungs­ge­biete" und erhal­ten dadurch hohe För­de­run­gen aus Steu­er­mit­teln, bei­spiels­weise für die Gebäude. Diese flie­ßen dann aber trotz­dem in die Kal­ku­la­tion, sodass die Bür­ger mehr­fach bezah­len. Erhö­hun­gen zwi­schen 40 bis 50 Pro­zent sind nicht mehr mit Kos­ten­stei­ge­run­gen zu begrün­den, son­dern rein poli­tisch. Wir spre­chen uns gegen die Erhö­hung aus! 

Die neuen Gebüh­ren im Detail: 

Grab­artGebühr bis
31. März 2021
Gebühr ab
1. April 2021
Dif­fe­renz
in € / %
Erd­ein­zel­grab860 €1.256 €+ 396 € / + 46,0 %
Erd­dop­pel­grab1.590 €1.324 €- 266 € / - 16,7 %
Urnen­ein­zel­grab810 €950 €+ 140 € / + 17,3 %
Urnen­dop­pel­grab1.490 €1.005 €- 485 € / - 32,6 %
anony­mes Urnengrab890 €1.041 €+ 151 € / + 17,0 %
anony­mes Erdgrab925 €1.335 €+ 410 € / + 44,3 %
Kin­der­grab465 €692 €+ 169 € / + 48,8 %
Nut­zung Friedhofskapelle280 €300 €+ 20 € / + 7,2 %
Nische in Urnenwandneu1.686 €

Ruhe­zeit von Urnen verkürzt 

Die Ruhe­zeit von Urnen (Aschen) wurde durch den Aus­schuss an die gesetz­li­che Min­dest­zeit angepasst.

Bis­her betrug die Ruhe­zeit für Urnen (Aschen), die glei­che Ruhe­zeit wie für Erd­be­stat­tun­gen, 25 Jahre. Auf Antrag unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft wurde die Ruhe­zeit auf 20 Jahre ver­kürzt. Eine indi­vi­du­elle Ver­kür­zung / Ver­län­ge­rung des Nut­zungs­zeit­rau­mes ist gebüh­ren­pflich­tig wei­ter­hin möglich.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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