Erdbestattungen werden fast 49% teurer
Für eine kontroverse Debatte sorgte in der letzten Sitzung des Feuerschutz- und Ordnungsausschusses die von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Friedhofsgebühren. Sollten vor der Beratung die Gebühren "nur" bis zu 36 Prozent steigen, hat der Ausschuss mit den Stimmen der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe jetzt sogar einer Erhöhung bis zu fast 49 % zugestimmt. Die Bestattung in einer neuen Urnenwand soll 1.686 Euro kosten.
Die Nachkalkulation war erforderlich, da die Ruhefrist für alle Arten der Urnenbestattung angepasst wurde (nachfolgend berichtet) und der kalkulatorische Zinssatz für die Sondereinzelkosten „Urnennischen“ von 5,42 % auf 3,50 % gesenkt wurde. Durch die jetzt beschlossenen Rahmenbedingungen fallen dann die Gebührenerhöhungen für Erdbestattungen aufgrund längerer Laufzeiten höher aus als für die Urnenbestattungen.
Friedhöfe sind, so unglaublich es klingen mag, "Naherholungsgebiete" und erhalten dadurch hohe Förderungen aus Steuermitteln, beispielsweise für die Gebäude. Diese fließen dann aber trotzdem in die Kalkulation, sodass die Bürger mehrfach bezahlen. Erhöhungen zwischen 40 bis 50 Prozent sind nicht mehr mit Kostensteigerungen zu begründen, sondern rein politisch. Wir sprechen uns gegen die Erhöhung aus!
Die neuen Gebühren im Detail:
Grabart | Gebühr bis 31. März 2021 | Gebühr ab 1. April 2021 | Differenz in € / % |
---|---|---|---|
Erdeinzelgrab | 860 € | 1.256 € | + 396 € / + 46,0 % |
Erddoppelgrab | 1.590 € | 1.324 € | - 266 € / - 16,7 % |
Urneneinzelgrab | 810 € | 950 € | + 140 € / + 17,3 % |
Urnendoppelgrab | 1.490 € | 1.005 € | - 485 € / - 32,6 % |
anonymes Urnengrab | 890 € | 1.041 € | + 151 € / + 17,0 % |
anonymes Erdgrab | 925 € | 1.335 € | + 410 € / + 44,3 % |
Kindergrab | 465 € | 692 € | + 169 € / + 48,8 % |
Nutzung Friedhofskapelle | 280 € | 300 € | + 20 € / + 7,2 % |
Nische in Urnenwand | neu | 1.686 € |
Ruhezeit von Urnen verkürzt
Die Ruhezeit von Urnen (Aschen) wurde durch den Ausschuss an die gesetzliche Mindestzeit angepasst.
Bisher betrug die Ruhezeit für Urnen (Aschen), die gleiche Ruhezeit wie für Erdbestattungen, 25 Jahre. Auf Antrag unserer Wählergemeinschaft wurde die Ruhezeit auf 20 Jahre verkürzt. Eine individuelle Verkürzung / Verlängerung des Nutzungszeitraumes ist gebührenpflichtig weiterhin möglich.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg