Gelbe Tonne kommt frühestens im Jahr 2028
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung am Dienstag, den 13. Februar 2024 wurde unser Antrag aus dem November 2023 zur Einführung einer Wertstofftonne (Gelbe Tonne) im Landkreis Gifhorn beraten. Es gibt dazu eine gute und eine schlechte Nachricht:
Die schlechte Nachricht ist, dass zur Einführung der Wertstofftonne eine Vorlaufzeit von mindestens eineinhalb Jahren erforderlich ist, so dass eine Umstellung zum Jahr 2025 nicht mehr möglich erscheint. Erst zum Beginn der übernächsten Vertragsperiode im Jahr 2028 wäre diese möglich.
Die gute Nachricht ist, dass die Politik im Landkreis Gifhorn fraktionsübergreifend einen Handlungsbedarf erkannt hat, das System mit der zurzeit aktuellen Nutzung der „Gelben Säcke“ zu verändern. Die „Gelben Säcke“ weisen erhebliche Nachteile auf, die immer wieder zu Beschwerden der Bürger führen.
Tim Stein (SPD) hatte vorgeschlagen und beantragt, die Thematik in der Arbeitsgruppe (AG) Abfallentsorgung ausführlich zu beraten, um für den Kreistag rechtzeitig einen Beschlussvorschlag vorzubereiten. Beispielsweise sollen in der AG die Vor- und Nachteile einer reinen "Gelben Tonne" ausschließlich für Verpackungsabfälle und einer Wertstofftonne erarbeitet und abgewogen werden.
Auch die Erfahrungen in anderen benachbarten Landkreisen sollen in die Arbeit der AG einfließen. Beispielsweise hat der Landkreis Wolfenbüttel die Wertstofftonne im Jahr 2021 eingeführt. Der Antrag zur Weiterleitung an die AG wurde einstimmig angenommen.
Rohstoffsuche - Landkreis doch beteiligt
In der gleichen Sitzung des Fachausschusses wurde auch die Thematik der Suche nach Rohstoffen auf dem Gebiet des Landkreises Gifhorn beraten, die zunächst viele Fragezeichen hinterlassen hatte und ziemlich widersprüchlich war. Dazu sah es erst so aus, dass das Beteiligungsverfahren durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) nach § 15 BBergG nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, sodass die Erlaubniserteilung rechtswidrig erfolgt ist.
Nach einer weiteren Recherche musste die Kreisverwaltung nun einräumen, per Email bereits am 06. Oktober 2023 an ein Sammelpostfach, beispielsweise info@gifhorn.de, informiert und zur Stellungnahme angefragt worden zu sein. Es hat jedoch keine interne Weiterleitung dieser Email innerhalb der Kreisverwaltung an den zuständigen Fachbereich Umwelt stattgefunden.
Das Einlegen von Rechtsmitteln gegen die erteilte Erlaubnis, was von uns beantragt wurde, hat sich somit erübrigt. Die Kreisverwaltung hat organisatorische Maßnahmen angekündigt, damit sich so ein Vorfall nicht wiederholt. In soweit hat unsere Arbeit ein Defizit in der Kreisverwaltung aufgezeigt, das nun abgestellt wird.
Die Erlaubnis zur Rohstoffsuche an Unternehmen mit australischer Muttergesellschaft hat im Moment "nur" den Charakter der Gebietssicherung. Nur dieses Unternehmen darf Untersuchungen vornehmen. Beispielsweise sind für Bohrabreiten weitere Genehmigungen erforderlich.
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