Sonntag, 28. Apr. 24
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Gelbe Tonne kommt frü­hes­tens im Jahr 2028

In der Sit­zung des Aus­schus­ses für Umwelt, Bau, Ener­gie und Regio­nal­pla­nung am Diens­tag, den 13. Februar 2024 wurde unser Antrag aus dem Novem­ber 2023 zur Ein­füh­rung einer Wert­stoff­tonne (Gelbe Tonne) im Land­kreis Gif­horn bera­ten. Es gibt dazu eine gute und eine schlechte Nachricht:

Die schlechte Nach­richt ist, dass zur Ein­füh­rung der Wert­stoff­tonne eine Vor­lauf­zeit von min­des­tens ein­ein­halb Jah­ren erfor­der­lich ist, so dass eine Umstel­lung zum Jahr 2025 nicht mehr mög­lich erscheint. Erst zum Beginn der über­nächs­ten Ver­trags­pe­ri­ode im Jahr 2028 wäre diese möglich. 

Die gute Nach­richt ist, dass die Poli­tik im Land­kreis Gif­horn frak­ti­ons­über­grei­fend einen Hand­lungs­be­darf erkannt hat, das Sys­tem mit der zur­zeit aktu­el­len Nut­zung der „Gel­ben Säcke“ zu ver­än­dern. Die „Gel­ben Säcke“ wei­sen erheb­li­che Nach­teile auf, die immer wie­der zu Beschwer­den der Bür­ger führen. 

Tim Stein (SPD) hatte vor­ge­schla­gen und bean­tragt, die The­ma­tik in der Arbeits­gruppe (AG) Abfall­ent­sor­gung aus­führ­lich zu bera­ten, um für den Kreis­tag recht­zei­tig einen Beschluss­vor­schlag vor­zu­be­rei­ten. Bei­spiels­weise sol­len in der AG die Vor- und Nach­teile einer rei­nen "Gel­ben Tonne" aus­schließ­lich für Ver­pa­ckungs­ab­fälle und einer Wert­stoff­tonne erar­bei­tet und abge­wo­gen werden. 

Auch die Erfah­run­gen in ande­ren benach­bar­ten Land­krei­sen sol­len in die Arbeit der AG ein­flie­ßen. Bei­spiels­weise hat der Land­kreis Wol­fen­büt­tel die Wert­stoff­tonne im Jahr 2021 ein­ge­führt. Der Antrag zur Wei­ter­lei­tung an die AG wurde ein­stim­mig angenommen. 

Roh­stoff­su­che - Land­kreis doch beteiligt

In der glei­chen Sit­zung des Fach­aus­schus­ses wurde auch die The­ma­tik der Suche nach Roh­stof­fen auf dem Gebiet des Land­krei­ses Gif­horn bera­ten, die zunächst viele Fra­ge­zei­chen hin­ter­las­sen hatte und ziem­lich wider­sprüch­lich war. Dazu sah es erst so aus, dass das Betei­li­gungs­ver­fah­ren durch das Lan­des­amt für Berg­bau, Ener­gie und Geo­lo­gie (LBEG) nach § 15 BBergG nicht ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wurde, sodass die Erlaub­nis­er­tei­lung rechts­wid­rig erfolgt ist.

Nach einer wei­te­ren Recher­che musste die Kreis­ver­wal­tung nun ein­räu­men, per Email bereits am 06. Okto­ber 2023 an ein Sam­mel­post­fach, bei­spiels­weise info@gifhorn.de, infor­miert und zur Stel­lung­nahme ange­fragt wor­den zu sein. Es hat jedoch keine interne Wei­ter­lei­tung die­ser Email inner­halb der Kreis­ver­wal­tung an den zustän­di­gen Fach­be­reich Umwelt stattgefunden. 

Das Ein­le­gen von Rechts­mit­teln gegen die erteilte Erlaub­nis, was von uns bean­tragt wurde, hat sich somit erüb­rigt. Die Kreis­ver­wal­tung hat orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men ange­kün­digt, damit sich so ein Vor­fall nicht wie­der­holt. In soweit hat unsere Arbeit ein Defi­zit in der Kreis­ver­wal­tung auf­ge­zeigt, das nun abge­stellt wird. 

Die Erlaub­nis zur Roh­stoff­su­che an Unter­neh­men mit aus­tra­li­scher Mut­ter­ge­sell­schaft hat im Moment "nur" den Cha­rak­ter der Gebiets­si­che­rung. Nur die­ses Unter­neh­men darf Unter­su­chun­gen vor­neh­men. Bei­spiels­weise sind für Bohr­ab­rei­ten wei­tere Geneh­mi­gun­gen erforderlich. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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