Montag, 2. Dez. 24
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Grund­steu­er­re­form zur Ent­las­tung der Bür­ger nutzen

Zu früh gefreut! In der Sit­zung des Finanz­aus­schus­ses am 07. Novem­ber 2024 hat die Ver­wal­tung neue aktua­li­sierte und deut­lich höhere Hebe­setze für die Grund­steu­er­re­form nach dem Flä­chen-Lage-Modell ab dem 01. Januar 2025 vor­ge­stellt. Um bei­spiels­weise die bis­he­ri­gen Gesamt­ein­nah­men von rund 2,3 Mil­lio­nen Euro in der Grund­steuer B wie­der zu errei­chen, wird ent­ge­gen der bis­he­ri­gen Annahme ein Hebe­satz von 434 Pro­zent erfor­der­lich werden. 

Steu­er­artHebe­satz bis 2025Hebe­satz ab 2025 (Vor­lage)Hebe­satz ab 2025
(aktu­ell)
Grund­steuer A500 %368 %646 %
Grund­steuer B500 %434 %434 %

Eine wei­tere Aktua­li­sie­rung bis zur ent­schei­den­den Sit­zung des Gemein­de­ra­tes am 21. Novem­ber 2024 ist mög­lich, da in der Daten­quelle des Finanz­am­tes noch ein Anteil von Hoch­rech­nun­gen ent­hal­ten ist. Rund 90 Grund­stück­ei­gen­tü­mer haben bis­her noch nicht ein­mal beim Finanz­amt die neue Fest­stel­lung ihres Grund­stück beantragt. 

Zunächst keine Grund­steuer C

Vor­aus­sicht­lich wird in der Gemeinde Sas­sen­burg zunächst nicht die neue Grund­steuer C für unbe­baute Grund­stü­cke ein­ge­führt, um Spe­ku­la­ti­ons­ge­winne mit abzu­schöp­fen. Neben recht­li­chen Unsi­cher­hei­ten möchte Bür­ger­meis­ter Koslow­ski diese Mög­lich­keit ab 2026 nut­zen, um wei­tere höhere Ein­nah­men aus der Grund­steu­er­re­form zu gene­rie­ren. Würde die Grund­steuer C jetzt ein­ge­führt wer­den, würde sich der Gesamt­be­trag für die Grund­steuer B um die­sen Betrag redu­zie­ren und dadurch viele Bür­ger ent­las­ten. Ein Trick, um die Grund­steu­er­re­form letzt­end­lich doch für Steu­er­erhö­hun­gen zu nutzen. 

Bür­ger in schwie­ri­gen Zei­ten entlasten

Durch steu­er­li­che Mehr­ein­nah­men bei­spiels­weise in der Ein­kom­mens­steuer besteht sogar ein Poten­tial zur Ent­las­tung! Dazu unser Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Andreas Kau­t­zsch: "In wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Zei­ten mit im Raum ste­hen­den Mas­sen­ent­las­sun­gen und Lohn­kür­zun­gen in unse­rer Region sollte die Grund­steu­er­re­form dazu genutzt wer­den, um unsere Bür­ger zu ent­las­ten".

Einen Antrag, die Bür­ger um einen Gesamt­be­trag in Höhe von rund 8 Pro­zent zu ent­las­ten, wurde im Finanz­aus­schuss mit den Stim­men von AfD, CDU und SPD abgelehnt. 

Der Online-Rech­ner für die Grund­steuer B in der Gemeinde Sassenburg

Hebe­satz mit Stand 07. Novem­ber 2024 (Sit­zung Finanzausschuss)

Mit unse­rem aktua­li­sier­ten Online-Rech­ner erhal­ten Sie schnell einen Über­blick. Benö­tigt wird dazu nur der alte und neue Grund­steu­er­mes­se­be­trag. Wird es teu­rer oder billiger? 

    Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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