Grundsteuerreform zur Entlastung der Bürger nutzen
Zu früh gefreut! In der Sitzung des Finanzausschusses am 07. November 2024 hat die Verwaltung neue aktualisierte und deutlich höhere Hebesetze für die Grundsteuerreform nach dem Flächen-Lage-Modell ab dem 01. Januar 2025 vorgestellt. Um beispielsweise die bisherigen Gesamteinnahmen von rund 2,3 Millionen Euro in der Grundsteuer B wieder zu erreichen, wird entgegen der bisherigen Annahme ein Hebesatz von 434 Prozent erforderlich werden.
Steuerart | Hebesatz bis 2025 | Hebesatz ab 2025 (Vorlage) | Hebesatz ab 2025 (aktuell) |
---|---|---|---|
Grundsteuer A | 500 % | 368 % | 646 % |
Grundsteuer B | 500 % | 434 % | 434 % |
Eine weitere Aktualisierung bis zur entscheidenden Sitzung des Gemeinderates am 21. November 2024 ist möglich, da in der Datenquelle des Finanzamtes noch ein Anteil von Hochrechnungen enthalten ist. Rund 90 Grundstückeigentümer haben bisher noch nicht einmal beim Finanzamt die neue Feststellung ihres Grundstück beantragt.
Zunächst keine Grundsteuer C
Voraussichtlich wird in der Gemeinde Sassenburg zunächst nicht die neue Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke eingeführt, um Spekulationsgewinne mit abzuschöpfen. Neben rechtlichen Unsicherheiten möchte Bürgermeister Koslowski diese Möglichkeit ab 2026 nutzen, um weitere höhere Einnahmen aus der Grundsteuerreform zu generieren. Würde die Grundsteuer C jetzt eingeführt werden, würde sich der Gesamtbetrag für die Grundsteuer B um diesen Betrag reduzieren und dadurch viele Bürger entlasten. Ein Trick, um die Grundsteuerreform letztendlich doch für Steuererhöhungen zu nutzen.
Bürger in schwierigen Zeiten entlasten
Durch steuerliche Mehreinnahmen beispielsweise in der Einkommenssteuer besteht sogar ein Potential zur Entlastung! Dazu unser Fraktionsvorsitzender Andreas Kautzsch: "In wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit im Raum stehenden Massenentlassungen und Lohnkürzungen in unserer Region sollte die Grundsteuerreform dazu genutzt werden, um unsere Bürger zu entlasten".
Einen Antrag, die Bürger um einen Gesamtbetrag in Höhe von rund 8 Prozent zu entlasten, wurde im Finanzausschuss mit den Stimmen von AfD, CDU und SPD abgelehnt.
Der Online-Rechner für die Grundsteuer B in der Gemeinde Sassenburg
Hebesatz mit Stand 07. November 2024 (Sitzung Finanzausschuss)
Mit unserem aktualisierten Online-Rechner erhalten Sie schnell einen Überblick. Benötigt wird dazu nur der alte und neue Grundsteuermessebetrag. Wird es teurer oder billiger?
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg