Steuererhöhungen

Reform - Grund­steuer ab dem Jahr 2025 beschlossen

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Erhö­hung für grö­ßere Grund­stü­cke und ältere Immo­bi­lien - Rat beschließt neue Hebe­sätze für die Grund­steuer ab 01. Januar 2025. 

Grund­steu­er­re­form zur Ent­las­tung der Bür­ger nutzen

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Doch deut­lich höhere Hebe­sätze für die Grund­steuer ab 01. Januar 2025 - Die Grund­steu­er­re­form sollte zur Ent­las­tung der Bür­ger genutzt werden.

Brand­schutz, Kin­der- und Schul­be­treu­ung nicht priorisiert

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CDU, Grüne und SPD zie­hen mit Steuer- und Gebüh­ren­er­hö­hun­gen den Bür­gern erneut noch mehr Geld aus dem Portemonnaie.