Reform - Grundsteuer ab dem Jahr 2025 beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. November 2024 mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD die neuen Hebesätze für die Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025 festgesetzt. Diese sind dann die Basis für die Neuberechnung innerhalb der Grundsteuerreform nach dem Flächen-Lage-Modell.
Die neue Hebesätze:
Steuerart | Hebesatz bis 2025 | Hebesatz ab 2025 |
---|---|---|
Grundsteuer A | 500 % | 652 % |
Grundsteuer B | 500 % | 433 % |
Vorsicht! Durch die Absenkung des Hebesatzes in der Grundsteuer B wird es nicht automatisch für alle Grundstückseigentümer billiger. Je nach Bewertung des Grundstücks und der Immobilie kann auch der niedrigere Satz eine Steuererhöhung mit sich bringen. Von der Erhöhung sind größere Grundstücke und ältere Immobilien eher betroffen.
Ebenfalls mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD wurde unserer Antrag abgelehnt, den Hebesatz der Grundsteuer B zur Entlastung der Bürger auf 400 Prozent abzurunden.
Finanzierung der Kommunen in Schieflage
Völlig unabhängig von der Festlegung der Grundsteuer gerät die Finanzierung der Kommunen immer mehr in mittlerweile kritische Schieflage. Das ständige Hochschrauben der Grundsteuer löst nicht die finanziellen Probleme der Kommunen. Selbst mit einer doppelt oder dreifach so hohen Grundsteuer würden sich nicht die durch den Bund oder das Land initiierten Investitionen refinanzieren lassen.
Wenn die Bundesregierung unter Führung der SPD beispielsweise die Ganztagsbetreuung für Grundschüler bestellt, muss der Bund dann auch die finanziellen Mittel zur Umsetzung bereitstellen und nicht zum Nulltarif auf die Kommunen abwälzen. Diesen Umstand können oder wollen SPD in großer Einigkeit mit der CDU nicht verstehen, die dann auch ihren eigenen Wählern entgegen der Wahlprogramme das Geld weiter aus der Tasche ziehen. Insbesondere in schwierigen Zeiten müssen die Bürger zur Steigerung der Kaufkraft und des Konsums entlastet werden.
Der Online-Rechner für die neue Grundsteuer in der Gemeinde Sassenburg
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