Montag, 16. Juni 25
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Reform - Grund­steuer ab dem Jahr 2025 beschlossen

Der Gemein­de­rat hat in sei­ner Sit­zung am 21. Novem­ber 2024 mit den Stim­men von CDU, Grü­nen und SPD die neuen Hebe­sätze für die Grund­steuer ab dem 01. Januar 2025 fest­ge­setzt. Diese sind dann die Basis für die Neu­be­rech­nung inner­halb der Grund­steu­er­re­form nach dem Flä­chen-Lage-Modell.

Die neue Hebesätze:

Steu­er­artHebe­satz bis 2025Hebe­satz ab 2025 
Grund­steuer A500 %652 %
Grund­steuer B500 %433 %

Vor­sicht! Durch die Absen­kung des Hebe­sat­zes in der Grund­steuer B wird es nicht auto­ma­tisch für alle Grund­stücks­ei­gen­tü­mer bil­li­ger. Je nach Bewer­tung des Grund­stücks und der Immo­bi­lie kann auch der nied­ri­gere Satz eine Steu­er­erhö­hung mit sich brin­gen. Von der Erhö­hung sind grö­ßere Grund­stü­cke und ältere Immo­bi­lien eher betroffen. 

Eben­falls mit den Stim­men von CDU, Grü­nen und SPD wurde unse­rer Antrag abge­lehnt, den Hebe­satz der Grund­steuer B zur Ent­las­tung der Bür­ger auf 400 Pro­zent abzurunden. 

Finan­zie­rung der Kom­mu­nen in Schieflage

Völ­lig unab­hän­gig von der Fest­le­gung der Grund­steuer gerät die Finan­zie­rung der Kom­mu­nen immer mehr in mitt­ler­weile kri­ti­sche Schief­lage. Das stän­dige Hoch­schrau­ben der Grund­steuer löst nicht die finan­zi­el­len Pro­bleme der Kom­mu­nen. Selbst mit einer dop­pelt oder drei­fach so hohen Grund­steuer wür­den sich nicht die durch den Bund oder das Land initi­ier­ten Inves­ti­tio­nen refi­nan­zie­ren lassen. 

Wenn die Bun­des­re­gie­rung unter Füh­rung der SPD bei­spiels­weise die Ganz­tags­be­treu­ung für Grund­schü­ler bestellt, muss der Bund dann auch die finan­zi­el­len Mit­tel zur Umset­zung bereit­stel­len und nicht zum Null­ta­rif auf die Kom­mu­nen abwäl­zen. Die­sen Umstand kön­nen oder wol­len SPD in gro­ßer Einig­keit mit der CDU nicht ver­ste­hen, die dann auch ihren eige­nen Wäh­lern ent­ge­gen der Wahl­pro­gramme das Geld wei­ter aus der Tasche zie­hen. Ins­be­son­dere in schwie­ri­gen Zei­ten müs­sen die Bür­ger zur Stei­ge­rung der Kauf­kraft und des Kon­sums ent­las­tet werden. 

Der Online-Rech­ner für die neue Grund­steuer in der Gemeinde Sassenburg

    Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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