Samstag, 12. Okt. 24
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Pfer­de­streit - Unter­las­sung gegen Lügen durchgesetzt

Atta­cke zur Dif­fa­mie­rung im Streit um die Pfer­de­hal­tung zwi­schen dem Land­kreis Gif­horn und Pfer­de­hal­tern erfolg­reich abge­wehrt! In der zwei­ten Instanz vor dem Ober­lan­des­ge­richt Celle habe ich voll­stän­dig eine Unter­las­sung gegen eine am mei­nem Straf­ver­fah­ren betei­ligte Per­son, bei dem ich nicht rechts­kräf­tig zu einer Geld­strafe von 3.900 Euro wegen übler Nach­rede ver­ur­teilt wurde, durchgesetzt. 

Die Beklagte darf gegen ein Ord­nungs­geld von bis zu 250.000 Euro für jeden Fall der Zuwi­der­hand­lung die fal­schen Behaup­tun­gen nicht mehr ver­brei­ten und/oder ver­brei­ten las­sen. Zudem muss die Beklagte die Kos­ten des Rechts­streits, dabei dürfte es sich min­des­tens um einen höhe­ren vier­stel­li­gen Betrag han­deln, allein tra­gen. Nur die Eini­gungs­ge­bühr für den abschlie­ßen­den Ver­gleich, wird zwi­schen mir als Klä­ger und der Beklag­ten aufgehoben. 

Was war gesche­hen? Im Nach­gang an die Gerichts­ver­hand­lung vor dem Amts­ge­richt Gif­horn Mitte April 2024 hatte mir die Beklagte die Ver­brei­tung von "gra­vie­ren­den Falsch­in­for­ma­tio­nen" in einer Email an Mit­glie­der der Wäh­ler­ge­mein­schaft und Frak­tion vor­ge­wor­fen. Ziel die­ser Atta­cke war es, mich als unglaub­wür­dig und Lüg­ner dar­zu­stel­len. Meine Frak­ti­ons­kol­le­gen soll­ten damit auf­ge­sta­chelt wer­den, mich als Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den und Spre­cher der B.I.G.-Sassenburg abzuwählen. 

Im Ver­fah­ren zur Unter­las­sung haben sich die im Bei­trag vom 16. April 2024 ver­öf­fent­lich­ten Inhalte zum Gerichts­ur­teil und zu dem vor­an­ge­gan­gen Straf­be­fehl ein­deu­tig als wahr erwie­sen. In einem von mir par­al­lel ein­ge­lei­te­ten Straf­ver­fah­ren hat die Beklagte zuge­ge­ben "vor­ei­lig Rück­schlüsse" aus ihren (fal­schen) Infor­ma­tio­nen gezo­gen und dadurch "fal­sche Anga­ben" in der Email ver­brei­tet zu haben. Die Atta­cke konnte, wie auch nicht anders zu erwar­ten, voll­stän­dig abge­wehrt und meine Repu­ta­tion nicht beschmutzt werden.

Das Ver­fah­ren und die dar­aus gewon­nen Erkennt­nisse haben erneut meine Wahr­neh­mung gestützt, dass es zumin­dest in den Rechts­strei­tig­kei­ten gegen meine Per­son, nicht vor­ran­gig um die The­men Pfer­de­hal­tung und Tier­schutz geht. Viel­mehr scheint wie­der ein­mal die poli­ti­sche Moti­va­tion im Vor­der­grund zu ste­hen. Ich soll in mei­nem poli­ti­schen Wir­ken für die Bür­ger ein­ge­grenzt und ein­ge­schüch­tert wer­den. Auch zukünf­tig, wie auch schon das Ver­fah­ren gegen einen Poli­ti­ker der AfD gezeigt hat, wird jede Atta­cke zur Dif­fa­mie­rung gegen Mit­glie­der unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft, Frak­tion und meine Per­son nicht mehr toleriert. 

Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ter
Andreas Kau­t­zsch

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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