Freitag, 26. Apr. 24
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Statt Gesund­heits­park jetzt Reha-Park?

Schon wie­der gibt es neue Pläne zur Nach­nut­zung der "Bock´schen Villa" in Tri­an­gel. Der Pro­jekt-Ent­wick­ler "Euro-Medi­cal" aus Stein­horst hat im Auf­trag des Grund­stücks­ei­gen­tü­mers in der letz­ten Sit­zung des Tri­an­ge­ler Orts­ra­tes Pläne vor­ge­stellt, die das 32.134 m² große Grund­stück in einen Reha-Park umwan­deln sol­len. Für Irri­ta­tio­nen sorgt bei Poli­tik und Zuhö­rern ein Inse­rat in einem Inter­net­por­tal, dass das Grund­stück eben­falls im Auf­trag des aktu­el­len Eigen­tü­mers für knapp 2 Mil­lio­nen Euro als Wohn­im­mo­bi­lie zum Ver­kauf anpreist. 

2019 sollte auf dem Grund­stück ein Bau­ge­biet mit rund 30 Wohn­ein­hei­ten ent­ste­hen. Ende 2019 wur­den Pläne vor­ge­stellt, auf dem Grund­stück ein Gebäude mit "betreu­tem Woh­nen" mit rund 100 Bet­ten zu bauen. Zuletzt wurde im Juni 2021 das Kon­zept des Gesund­heit­parks vor­ge­stellt, aber bereits im August 2021 zum Teil wie­der verworfen. 

Neues Kon­zept setzt auf zah­lungs­kräf­tige Gäste

Das jetzt vor­ge­stellte neue Kon­zept hin­ter­lässt viele Fra­gen, auch beim Tri­an­ge­ler Orts­rat. Die­ser hat daher ein­stim­mig beschlos­sen, eine Ent­schei­dung zurück­zu­stel­len. Zuerst soll unter Ein­bin­dung der Tri­an­ge­ler Bürger:innen über die Ver­wal­tung ein Fra­gen­ka­ta­log zur Beant­wor­tung an den Pro­jekt­ent­wick­ler gesen­det werden.

In dem Reha-Park sol­len auf ins­ge­samt 8750 m² Nutz­flä­che ein medi­zi­ni­sches Ver­sor­gungs­zen­trum (MVZ, 2.500 m²), eine Art Appart­ment-Hotel mit 100-120 Bet­ten (3.750 m²) und Reha-Ein­rich­tun­gen (2.500 m²) ent­ste­hen. In dem Gesamt­kon­zept setzt man vor allem auf zah­lungs­kräf­tige Kun­den, unter ande­rem aus Asien. Zur Umset­zung wird ein Inves­tor gesucht. Pro­jekt­ent­wick­ler und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer wol­len oder kön­nen das Pro­jekt in einer Grö­ßen­ord­nung von 15 bis 30 Mil­lio­nen Euro nicht umsetzen. 

Zwei­fel bleiben

Ob die ange­dachte Kund­schaft aller­dings in unsere Gemeinde gelockt wer­den kann, muss bezwei­felt wer­den. Ein ähn­li­ches und funk­tio­nie­ren­des Kon­zept gibt es bis­her nicht. Alle bis­her vor­ge­stell­ten Kon­zepte müs­sen als Schnell­schüsse mit wenig Sub­stanz und einer Gel­tungs­dauer von nur weni­gen Mona­ten ein­ge­stuft wer­den. Die hohen bau­recht­li­chen Hür­den für das Grund­stück im Außen­be­reich ohne B-Plan, ste­hen jedem Pro­jekt / jeder Nach­nut­zung nach wie vor im Weg. Dass das Grund­stück par­al­lel auch zum Ver­kauf ange­bo­ten wird, schafft wenig Ver­trauen. Letzt­end­lich muss der Orts­rat ent­schei­den, wie die Flä­che zukünf­tig genutzt wer­den soll. Die­ser hat sich selbst ein Zeit­fens­ter von vier Wochen gesetzt. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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