Windparks - Auch Bürgerbefragung unerwünscht
Die Meinung unserer Bürger ist nicht von Interesse! Nachdem die Durchführung eines Bürgerbegehrens zur direkten Beteiligung der Bürger der Gemeinde Sassenburg zur Ausweisung von zwei großen Vorrangflächen zur Windenergienutzung für unzulässig erklärt wurde, ist auch der Versuch gescheitert, die Bürger über eine Bürgerbefragung zu beteiligen. Der nichtöffentlich tagende Verwaltungsausschuss (VA) hat in der Sitzung am 12. Dezember 2024 die Beratung eines entsprechenden Dringlichkeitsantrages (am Ende des Beitrages) unserer B.I.G.-Fraktion abgelehnt.
Eine Beratung im VA kann jetzt erst am 30. Januar 2025 erfolgen. Da für eine Bürgerbefragung auch zwingend eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich wäre, könnte dies frühestens erst in der Sitzung des Gemeinderates am 06. Februar 2025 erfolgen. Allein durch diese Terminfolge ist es organisatorisch nicht mehr möglich, die Bürgerbefragung mit niederschwelligem Zugang für alle Bürger parallel am Wahltag der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 durchzuführen. Hinzu kommt noch, dass es in nur zwei Wochen kaum möglich sein würde, die Bürger qualitativ hochwertig über das Verfahren und die Inhalte zu informieren.
Bürgerbefragungen, also eine rechtsfolgenlose Meinungsumfrage, können nach Kommunalverfassung zu allen Angelegenheiten der Kommune durchgeführt werden. Zur Durchführung einer Bürgerbefragung gibt es daher nicht so große Hürden wie zur Durchführung eines Bürgerbegehrens, welches dem Rat die Entscheidung abnimmt. Einen Ausschlusskatalog wie bei Bürgerbegehren gibt es für Bürgerbefragungen ausdrücklich nicht.
Wieder Chance vertan!
Wieder ist es der Sassenburger Politik nicht gelungen, mit direkter Beteiligung die Bürger einzubinden. Bei einer Bürgerbefragung geht es nur darum, sich für das eigene politische Handeln eine Rückversicherung zu holen. Aber genau davor hat man große Angst?
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Bürger die Pläne des Regionalverbandes Braunschweig (RGB) für die Neuaufstellung der Raumordnung Windenergie ablehnen werden. Insbesondere deswegen, weil Umwelt-, Natur- und Artenschutz plötzlich keine Rolle mehr spielen soll. Es ist schon eine besondere Absurdität, dass für "Grünen Strom" und für Klimaschutz die Wälder zerstört werden sollen, die die Landschaft um unsere Orte prägen und der Lebensraum für bedrohte Tiere sind.
Vielmehr werden CDU, Grüne und SPD den Bürger durch Öko-Fanatismus und der Begehrlichkeit nach winkenden finanziellen Einnahmen letztendlich die Errichtung von geschätzten 50 - 60 Windkraft-Anlagen mit einer Höhe von bis zu 300 Metern aufzwingen - ohne Mandat!
Unser Antrag im Detail:
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