Bernsteinsee: Hausgröße zukünftig nur 60 m²?
Dürfen zukünftig im Wochenendhausgebiet Bernsteinsee nur noch Häuser mit einer maximalen Grundfläche von 60 m² gebaut werden? Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sassenburg hat dies auf Basis eines Antrags zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur bestehenden Veränderungssperre so erstmalig so festgelegt. Wir haben gegen die Festlegung gestimmt.
Entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz dürfte damit eine Grundsatzentscheidung gefallen sein, welche Festsetzungen im neuen B-Plan getroffen werden sollen. Darüber hinaus darf nur eine Fläche von 30 m² für Nebenanlagen (Abstellraum, Terrasse, Stellplatz, etc.) bebaut werden, wenn diese nicht direkt mit dem Hauptgebäude verbunden ist. Weiterhin gültig soll die eingeschossige Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 5,75 Meter bleiben. Mit diesen neuen Rahmenbedingungen dürfte eine neue Eskalationsstufe erreicht sein!
In dem zuletzt beratenen Fall sollte konkret ein Neubau für ein durch Brand völlig unbewohnbar gewordenes Haus entstehen. Der erste Bauantrag wurde vom Landkreis Gifhorn mit Verweis auf die Veränderungssperre abgelehnt. Erst mit den genannten Einschränkungen besteht jetzt die Chance, entsprechend der Ausnahmegenehmigung eine Baugenehmigung zu erhalten. Dem durch ein außergewöhnliches Ereignis in Not geratenen Grundstückseigentümer wird der Aufbau eines neuen Zuhauses völlig inakzeptabel erschwert.
Landkreis hat Verfahren eingeleitet
Ende Mai 2020 hatte das Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn hat mit der baurechtlichen Überprüfung der Wochenendhausnutzungen im Wochenendhausgebiet am Stüder Bernsteinsee begonnen und betroffene Grundstückseigentümer zu Stellungsnahmen aufgefordert. Die Frist endet jetzt Ende Juli.
Der Landkreis Gifhorn hatte bereits mehrfach Betroffenen ein Zwangsgeld angedroht. Zwischenzeitlich wurde durch unsere Anfrage bekannt, dass der Landkreis Gifhorn selbst Rechtsverstöße begeht, indem dieser rechtswidrig eine Baugenehmigung zu Gunsten der Betreibergesellschaft erteilt hatte.
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