Freitag, 26. Apr. 24
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Krei­sel zum Gewerbegebiet?

Die Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes "Rohr­wie­sen" in Tri­an­gel wird sich erheb­lich ver­zö­gern. Inner­halb der Bau­leit­pla­nun­gen haben zwei Behör­den Beden­ken bezüg­lich der Ver­kehrs­füh­rung angemeldet.

So for­dert der Land­kreis Gif­horn, dass auf der K93 aus Rich­tung Tri­an­gel eine Links­ab­bie­ger­spur zum Gewer­be­ge­biet errich­tet wird. Allein diese For­de­rung könnte auf­grund der ver­füg­ba­ren Flä­chen ein KO-Kri­te­rium sein. Da auch die Sanie­rung der K93 geplant ist, hat die Gemein­de­ver­wal­tung sogar die Errich­tung eines Krei­sels vor­ge­schla­gen. Die Kos­ten für den Krei­sel dürf­ten min. zwi­schen 400.000 und 500.000 € lie­gen, da die Fahr­bahn mit Rad­weg ver­schwenkt und Lei­tun­gen ver­legt wer­den müssen. 

Zusätz­lich hat die Nie­der­säch­si­sche Lan­des­be­hörde für Stra­ßen­bau und Ver­kehr den Nach­weis gefor­dert, dass die Ein­mün­dun­gen der K93 zur L289 und der L289 auf die B188 eine aus­rei­chende Leis­tungs­fä­hig­keit zur Auf­nahme des zusätz­li­chen Ver­kehrs aus dem Gewer­be­ge­biet haben. 

Es ist hin­rei­chend bekannt, dass das zumin­dest für die Ein­mün­dung der L289 auf die B188 nicht der Fall ist. Seit meh­re­ren Jah­ren besteht die For­de­rung, die­sen unfall­träch­ti­gen Bereich mit einem Krei­sel zu ent­schär­fen. Soll jetzt die Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes dazu genutzt wer­den, um eine hohe Kos­ten­be­tei­li­gung der Gemeinde zu erzwingen?

Für die Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes könn­ten die For­de­run­gen, ver­bun­den mit den erheb­li­chen finan­zi­el­len Mehr­be­las­tun­gen, fast das Aus bedeu­ten. Zumin­dest muss genau die Wirt­schaft­lich­keit berech­net wer­den, da bis­her kaum Ein­nah­men aus dem bestehen­den Gewer­be­ge­biet erzielt werden. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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