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Sozi­al­aus­ga­ben - Noch­mals 1,2 Mil­lio­nen Euro Nachschlag

Statt "dro­hen­der Zah­lungs­un­fä­hig­keit" heißt es jetzt "Gewähr­leis­tung der Liqui­di­tät"! Erneut sich muss die Kreis­ver­wal­tung des Land­krei­ses Gif­horn um Land­rat Tobias Heil­mann (SPD) vom Kreis­tag die Geneh­mi­gung von über­plan­mä­ßi­gen Sozi­al­aus­ga­ben in von Höhe von 1,2 Mil­lio­nen Euro ein­ho­len. Die Bera­tung einer wei­te­ren Vor­lage, eben­falls zur Geneh­mi­gung von über­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben, wurde vom Kreis­aus­schuss vertragt.

Die zusätz­li­chen Gesamt­kos­ten tei­len sich in die Berei­che auf:

  • Betreu­ung von unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Aus­län­dern + 650.000 €
  • Voll­zeit­pflege, Hil­fen zur Erzie­hung, Ein­glie­de­rungs­hilfe +550.000 €

Damit ent­wi­ckeln sich die Aus­ga­ben im sozia­len Bereich zu einem Fass ohne Boden. Allein im letz­ten Quar­tal des Jah­res 2024 sind Mehr­aus­ga­ben im Bereich von knapp 13 Mil­lio­nen Euro ange­fal­len. Nur Mehr­aus­ga­ben, denn die Aus­ga­ben ins­ge­samt im sozia­len Bereich sind um ein Viel­fa­ches höher.

Noch ein­mal sind die Kos­ten für die Betreu­ung von 87 unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Aus­län­dern auf mitt­ler­weile knapp 6,2 Mil­lio­nen Euro ange­stie­gen. Umge­rech­net sind das über 71.000 Euro pro Per­son und Jahr. Was unter­nimmt die Kreis­ver­wal­tung gegen die extreme Stei­ge­rung der Betreu­ungs­kos­ten? Nichts! Es besteht auch gar kein Druck etwas zu unter­neh­men, da CDU, FDP, Grüne und die SPD völ­lig beden­ken- und sorg­los Steu­er­gel­der in schein­bar unbe­grenz­ter Höhe nach­flie­ßen las­sen. Das Ver­sa­gen der Par­teien auf Lan­des- und Bun­des­ebene soll so ver­tuscht werden. 

Ein Grund für die Kos­ten­ex­plo­sion dürfte auch die Krise im Jugend­amt des Land­krei­ses sein. Auf­grund von feh­len­den Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten dürf­ten die Betreu­ungs­leis­tun­gen über­teu­ert ein­ge­kauft wer­den bzw. fehlt eine Kon­trolle der Aus­ga­ben im Sinne der Steu­er­zah­ler. Ver­wal­tung und Poli­tik müs­sen sind end­lich ihrer Ver­ant­wor­tung stel­len, statt wei­ter­hin die Augen zu ver­schlie­ßen und die The­ma­tik zu einem Tabu-Thema zu machen.

Gericht­li­che Über­prü­fung der Eilentscheidung

Die Eil­ent­schei­dung des Kreis­aus­schus­ses vom 27. Novem­ber 2024 auf­grund "dro­hen­der Zah­lungs­un­fä­hig­keit" (Zitat aus der Vor­lage 0501/XX.WP) Mehr­aus­ga­ben in Höhe von 5,83 Mil­lio­nen am Kreis­tag vor­bei ohne öffent­li­che Bera­tung zu geneh­mi­gen, wird der­zeit gericht­lich geprüft. Eine ent­spre­chen­der Eil­an­trag wurde von unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft am 05. Dezem­ber 2024 beim Ver­wal­tungs­ge­richt in Braun­schweig ein­ge­reicht. Das Gericht soll ent­schei­den, ob die genann­ten Gründe für die Eil­ent­schei­dung des Kreis­aus­schus­ses zutref­fend waren.

Land­rat Tobias Heil­mann (SPD) räumt selbst in einer am 04. Dezem­ber 2024 in den sozia­len Medien ver­öf­fent­lich­ten und als „Fak­ten­check“ titu­lier­ten Stel­lung­nahme ein, eine "Zah­lungs­un­fä­hig­keit stand nie­mals zur Debatte". Was denn nun? Eil­ent­schei­dung doch ohne Eil­be­dürf­tig­keit? Oder fühlt sich der Land­rat nur dabei ertappt, dass der unschöne Vor­gang völ­lig legal an die Öffent­lich­keit gelangt ist und sucht nach Aus­re­den?

Das Ver­fah­ren ist ganz nor­ma­ler demo­kra­ti­scher Über­prü­fungs­pro­zess. Es ist genau die Auf­gabe der Oppo­si­tion, Ent­schei­dun­gen zu über­prü­fen und bei berech­tig­ten Zwei­feln an die Recht­mä­ßig­keit ent­spre­chende Ver­fah­ren ein­zu­lei­ten. Wir neben unse­ren Job ernst! Im Land­kreis Gif­horn und in der Gemeinde Sassenburg. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg