Sozialausgaben - Nochmals 1,2 Millionen Euro Nachschlag
Statt "drohender Zahlungsunfähigkeit" heißt es jetzt "Gewährleistung der Liquidität"! Erneut sich muss die Kreisverwaltung des Landkreises Gifhorn um Landrat Tobias Heilmann (SPD) vom Kreistag die Genehmigung von überplanmäßigen Sozialausgaben in von Höhe von 1,2 Millionen Euro einholen. Die Beratung einer weiteren Vorlage, ebenfalls zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben, wurde vom Kreisausschuss vertragt.
Die zusätzlichen Gesamtkosten teilen sich in die Bereiche auf:
- Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern + 650.000 €
- Vollzeitpflege, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe +550.000 €
Damit entwickeln sich die Ausgaben im sozialen Bereich zu einem Fass ohne Boden. Allein im letzten Quartal des Jahres 2024 sind Mehrausgaben im Bereich von knapp 13 Millionen Euro angefallen. Nur Mehrausgaben, denn die Ausgaben insgesamt im sozialen Bereich sind um ein Vielfaches höher.
Noch einmal sind die Kosten für die Betreuung von 87 unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf mittlerweile knapp 6,2 Millionen Euro angestiegen. Umgerechnet sind das über 71.000 Euro pro Person und Jahr. Was unternimmt die Kreisverwaltung gegen die extreme Steigerung der Betreuungskosten? Nichts! Es besteht auch gar kein Druck etwas zu unternehmen, da CDU, FDP, Grüne und die SPD völlig bedenken- und sorglos Steuergelder in scheinbar unbegrenzter Höhe nachfließen lassen. Das Versagen der Parteien auf Landes- und Bundesebene soll so vertuscht werden.
Ein Grund für die Kostenexplosion dürfte auch die Krise im Jugendamt des Landkreises sein. Aufgrund von fehlenden Personalkapazitäten dürften die Betreuungsleistungen überteuert eingekauft werden bzw. fehlt eine Kontrolle der Ausgaben im Sinne der Steuerzahler. Verwaltung und Politik müssen sind endlich ihrer Verantwortung stellen, statt weiterhin die Augen zu verschließen und die Thematik zu einem Tabu-Thema zu machen.
Gerichtliche Überprüfung der Eilentscheidung
Die Eilentscheidung des Kreisausschusses vom 27. November 2024 aufgrund "drohender Zahlungsunfähigkeit" (Zitat aus der Vorlage 0501/XX.WP) Mehrausgaben in Höhe von 5,83 Millionen am Kreistag vorbei ohne öffentliche Beratung zu genehmigen, wird derzeit gerichtlich geprüft. Eine entsprechender Eilantrag wurde von unserer Wählergemeinschaft am 05. Dezember 2024 beim Verwaltungsgericht in Braunschweig eingereicht. Das Gericht soll entscheiden, ob die genannten Gründe für die Eilentscheidung des Kreisausschusses zutreffend waren.
Landrat Tobias Heilmann (SPD) räumt selbst in einer am 04. Dezember 2024 in den sozialen Medien veröffentlichten und als „Faktencheck“ titulierten Stellungnahme ein, eine "Zahlungsunfähigkeit stand niemals zur Debatte". Was denn nun? Eilentscheidung doch ohne Eilbedürftigkeit? Oder fühlt sich der Landrat nur dabei ertappt, dass der unschöne Vorgang völlig legal an die Öffentlichkeit gelangt ist und sucht nach Ausreden?
Das Verfahren ist ganz normaler demokratischer Überprüfungsprozess. Es ist genau die Aufgabe der Opposition, Entscheidungen zu überprüfen und bei berechtigten Zweifeln an die Rechtmäßigkeit entsprechende Verfahren einzuleiten. Wir neben unseren Job ernst! Im Landkreis Gifhorn und in der Gemeinde Sassenburg.
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