Montag, 2. Dez. 24
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Dis­kus­sion um Wochen­end­haus­ge­biet "Auf der Heide"

Für große Dis­kus­sio­nen in der letz­ten Sit­zung des Gemein­de­ra­tes sorgte die Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes (F-Plan) für das Wochen­end­haus­ge­biet "Auf der Heide". Die­ses ist zur Zeit im gül­ti­gen F-Plan als "Feri­en­haus­ge­biet" aus­ge­wie­sen und soll nach dem gül­ti­gen B-Plan geheilt wer­den, dass sowohl F- und B-Plan ein Wochen­end­haus­ge­biet aus­wei­sen. Diese "Hei­lung" birgt aber große Risi­ken für die Anwohner! 

Der bestehende B-Plan "Wochen­end­haus­ge­biet" wird erst mit die­ser Ände­rung des F-Pla­nes im Nach­hin­ein lega­li­siert. Damit rut­schen die Anwoh­ner des Gebie­tes "Auf der Heide" end­gül­tig in die glei­che Debatte um das "Dau­er­woh­nen", wie auch schon die Bewoh­ner im Wochen­end­haus­ge­biet am "Bern­stein­see".

Die tat­säch­li­che Nut­zung ent­spricht zukünf­tig weder dem F-Plan noch dem B-Plan. Ende des Jah­res 2017 hat­ten wir bereits einen Antrag ein­ge­reicht, das Wochen­end­haus­ge­biet "Auf der Heide" ent­spre­chend der Nut­zung in ein Wohn­ge­biet umzu­wan­deln. Die­ser Antrag wurde von der SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe abge­lehnt, obwohl das Gebiet in der Dorf­ent­wick­lung als "Gebiet mit Wohn­funk­tion" beschrie­ben wurde. 

Anwoh­ner nut­zen Fragestunde

Anwoh­ner aus dem Gebiet "Auf der Heide" nutz­ten zusätz­lich die Ein­woh­ner­fra­ge­stunde, um eine Stel­lung­nahme der "Nds. Lan­des­be­hörde für Stra­ßen­bau u. Ver­kehr", Geschäfts­be­reich Wol­fen­büt­tel, zu hinterfragen.

Die Behörde hatte die Art der vor­han­de­nen Anbin­dung an die Lan­des­straße kri­ti­siert, da diese weder für Wochen­end­ge­biete noch für Wohn­ge­biete dem heu­ti­gen Stan­dard ent­spricht. Fer­ner hatte die Behörde dar­auf hin­ge­wie­sen, dass keine Son­der­nut­zungs­er­laub­nis vor­liegt und der Bereich nicht ver­kehrs­ge­recht aus­ge­baut ist. Auf­grund die­ser Aus­sa­gen ist davon aus­zu­ge­hen, dass nie eine (Bau-)Genehmigung erteilt wurde. 

Zusätz­li­che Kri­tik kam von den Anwoh­nern zu dem schlech­ten Zustand der Ein­mün­dung, wodurch große Schot­ter­steine auf die Lan­des­straße 289 gelan­gen und ein Risiko für die Ver­kehrs­teil­neh­mer dar­stel­len. Sanie­rungs­ar­bei­ten sind bis­her immer an den unkla­ren Eigen­tums­ver­hält­nis­sen gescheitert. 

Wei­tere beschlos­sene Ände­run­gen im F-Plan

  • In Gru­ßen­dorf wird eine "Flä­che für den Gemein­be­darf" am "Eichen­weg" für den mög­li­cher­weise dort geplan­ten Neu­bau eines Feu­er­wehr­ge­rä­te­hau­ses geschaf­fen. Die dort auch geplante Wohn­be­bau­ung wird "unter­schla­gen".
  • In Neu­dorf-Pla­ten­dorf wird eine Flä­che für das Bau­ge­biet Mitte, 2. Abschnitt, Suhl´sche Flä­che, in eine "gemischte Bau­flä­che" umge­wan­delt obwohl dort aus­schließ­lich eine Wohn­be­bau­ung erfol­gen soll. Der Land­kreis Gif­horn bezeich­net diese Fest­le­gung als Eti­ket­ten­schwin­del.
  • Die Umwand­lung der Flä­che für das neue Bau­ge­biet "Am Holz­platz" in Tri­an­gel in eine "gemischte Bau­flä­che" erfolgt erst, wenn eine Frei­stel­lung für eine Teil­flä­che durch die Deut­sche Bahn erfolgt ist. 

Bild­nach­weis: ©B.I.G.-Sassenburg

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