VA: Bernsteinsee und Kita-Gebühr entschieden
Der Verwaltungsausschuss (VA) der Gemeinde Sassenburg hat heute (21. Jan. 2021) in nichtöffentlicher Sitzung die Entscheidungen für Ausnahmegenehmigungen am Bernsteinsee und zur Erstattung der Kita-Gebühren getroffen.
Kita-Gebühren werden nur teilweise erstattet
Eltern, die während des zweiten Lockdown ab Mitte Dezember 2020 keine Kinderbetreuung in Anspruch genommen haben, erhalten eine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren für den Januar 2021. Für den Februar 2021 werden nur 50 Prozent der Gebühren abgebucht.
Auf den Antrag unserer Fraktion, ebenfalls komplett auf die Gebühren den Februar 2021 zu verzichten, konnte oder wollte man sich nicht verständigen. Letztendlich ging es um weit weniger als 20.000 €, die in die Familien als "Förderung" zusätzlich zurückgeflossen wären. Das wären uns die Familien wert gewesen! Wenn schon fast eine fraktionsübergreifende Einigung erreicht werden kann, scheitert es immer an der fehlenden Kompromissbereitschaft der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe.
Apartmentanlage bleibt rechtswidrig
Wie bereits berichtet, hatte die Betreibergesellschaft jeweils eine Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre für die Errichtung eines Beachclubs und zur Legalisierung der großen Apartmentanlage beantragt.
Der VA hat jetzt beschlossen, dass der "Beachclub" mit einem neuen Betriebsgebäude für die Wasserskianlage sowie Gastronomiefläche trotz gültiger Veränderungssperre gebaut werden darf. Eine Entscheidung, die rein für das Freizeitangebot in unserer Gemeinde zu begrüßen ist, allerdings zu einer Unzeit für die Bewohner und Grundstückseigentümer kommt. Die Position unserer Fraktion, die Veränderungssperre gleichermaßen gültig für Betreiber und Bauwillige zu behandeln, war nicht mehrheitsfähig.
Unsere Fraktion unterstützt die Entscheidung des VA, keine Ausnahmegenehmigung für die neue Apartmentanlage zu erteilen. Der fast fertige Komplex (Beitragsbild) bleibt damit auch von der Bauausführung her rechtswidrig. Da sich das Objekt mitten im Wochenendhausgebiet befindet, ist auch die Nutzung mit einer gewerblichen Vermietung weiterhin unzulässig.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg