Montag, 9. Dez. 24
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VA: Bern­stein­see und Kita-Gebühr entschieden

Der Ver­wal­tungs­aus­schuss (VA) der Gemeinde Sas­sen­burg hat heute (21. Jan. 2021) in nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung die Ent­schei­dun­gen für Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen am Bern­stein­see und zur Erstat­tung der Kita-Gebüh­ren getroffen. 

Kita-Gebüh­ren wer­den nur teil­weise erstattet

Eltern, die wäh­rend des zwei­ten Lock­down ab Mitte Dezem­ber 2020 keine Kin­der­be­treu­ung in Anspruch genom­men haben, erhal­ten eine Rück­erstat­tung der bereits gezahl­ten Gebüh­ren für den Januar 2021. Für den Februar 2021 wer­den nur 50 Pro­zent der Gebüh­ren abgebucht. 

Auf den Antrag unse­rer Frak­tion, eben­falls kom­plett auf die Gebüh­ren den Februar 2021 zu ver­zich­ten, konnte oder wollte man sich nicht ver­stän­di­gen. Letzt­end­lich ging es um weit weni­ger als 20.000 €, die in die Fami­lien als "För­de­rung" zusätz­lich zurück­ge­flos­sen wären. Das wären uns die Fami­lien wert gewe­sen! Wenn schon fast eine frak­ti­ons­über­grei­fende Eini­gung erreicht wer­den kann, schei­tert es immer an der feh­len­den Kom­pro­miss­be­reit­schaft der SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe.

Apart­ment­an­lage bleibt rechtswidrig 

Wie bereits berich­tet, hatte die Betrei­ber­ge­sell­schaft jeweils eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung von der Ver­än­de­rungs­sperre für die Errich­tung eines Beach­clubs und zur Lega­li­sie­rung der gro­ßen Apart­ment­an­lage beantragt. 

Der VA hat jetzt beschlos­sen, dass der "Beach­club" mit einem neuen Betriebs­ge­bäude für die Was­ser­ski­an­lage sowie Gas­tro­no­mie­flä­che trotz gül­ti­ger Ver­än­de­rungs­sperre gebaut wer­den darf. Eine Ent­schei­dung, die rein für das Frei­zeit­an­ge­bot in unse­rer Gemeinde zu begrü­ßen ist, aller­dings zu einer Unzeit für die Bewoh­ner und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer kommt. Die Posi­tion unse­rer Frak­tion, die Ver­än­de­rungs­sperre glei­cher­ma­ßen gül­tig für Betrei­ber und Bau­wil­lige zu behan­deln, war nicht mehrheitsfähig.

Unsere Frak­tion unter­stützt die Ent­schei­dung des VA, keine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung für die neue Apart­ment­an­lage zu ertei­len. Der fast fer­tige Kom­plex (Bei­trags­bild) bleibt damit auch von der Bau­aus­füh­rung her rechts­wid­rig. Da sich das Objekt mit­ten im Wochen­end­haus­ge­biet befin­det, ist auch die Nut­zung mit einer gewerb­li­chen Ver­mie­tung wei­ter­hin unzulässig.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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